Schließt ein Fahrzeughalter, aus welchen Gründen auch immer, eine zweite Versicherung für dasselbe Fahrzeug ab, tritt nach Anzeige des Sachverhaltes der Versicherer vom Vertrag zurück, der als Zweiter dazu kam. Meist ist dazu noch nicht einmal ein Zutun des Versicherungsnehmers notwendig. Durch die Meldung der Zulassungsstelle regeln die Gesellschaften dies unter sich. Der Versicherungsnehmer bleibt nach wie vor bei dem alten Unternehmen unter Vertrag. Zuviel gezahlte Beiträge werden zurückerstattet.
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Gleiche Wirkung, da die Wirkstoffmenge ja gleich bleibt.
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Ich bin Ü50, schlafe aber wie immer nachts ganz normal. Nschts zu arbeiten kann ich mir nicht vorstellen. Manche Leute schlafen abends auf dem Sofa ein und sind dafür früher wach und andere sind länger wach und schlafen dafür früh länger. Ich denke beides ist normal. Meine älteren Bekannten bevorzugen allle nachts zu schlafen statt auf Arbeit zu gehen.