Frage
...es gibt die möglicheit eines sogenanten "begleitscheins oder elternzettel genannt"
hierbei handelt es sich um eine weitergabe der beaufsichtigung diese kann an einem der min 18 jahre alt ist weiter gegeben werden...
es ist kein gesetzlicher beschluss dies behandelt jeder gastronom anders...
Info:http://www.partyzettel.de/partyzettel.pdf
lg nico :)