Als sich 1952 die Kommunisten etablieren wollten, formulierte das angerufene Bundesverfassungsgericht die "Mindestanforderungen an eine Demokratie". Mit anderen Regierungsformen haben wir in Deutschland leidvolle Erfahrungen gesammelt . Dennoch hat man zuweilen den Eindruck, dass es einigen nicht gefällt, dass unsere Kinder in Frieden und Sicherheit aufwachsen. Eine Revolution, angezettelt von Demagogen (hatten wir auch schon), könnte in weiteren Abenteuern enden. Wenn ich mir die Schreihälse so anschaue, die z.B. den Arm ausstrecken und zündeln, dann wird der als überwunden geglaubte Wahnsinn wieder sichtbar. Mögen die "Veränderer" sich eine Insel suchen und zeigen, dass sie in der Lage sind ein " besseres Sozialgefüge" aufzubauen. Mein Wahlspruch: "Nazi verzieh dich, keiner vermisst dich". Welche Staatsform hast Du eigentlich im Sinn? War das eine rein theoretische Wissensfrage?

...zur Antwort

Danke für die juristisch interessante Frage. Wenn sich eine gesuchte Person in deiner Wohnung aufhält, so bist Du nicht verpflichtet, dies zu melden. Offenbar wollte das Gesetz kein Volk von Denunzianten und wandte sich gegen die damit einhergehenden Gewissenskonflikte. Es liegt also an dir und deiner individuellen Gewissensbildung, ob Du den "Kartoffeldieb" oder "Kindermörder" der Polizei meldest. Wenn Du ihm aber aktiv hilfst zu entkommen, sieht das völlig anders aus; Beispiel: die Polizei hat die Spur des Täters bis zu deiner Wohnungstür verfolgt, klingelt und fragt dich, ob sich eine (gesuchte) Person in deiner Wohnung befindet? Du lügst und sagst, dass sich außer dir niemand in der Wohnung befände. Dann hast Du dem Gesuchten aktiv (!) geholfen und die Verfolgungsbehörde in die Irre geführt.Nun kannst Du z.B. wegen "Strafvereitelung", ggfls. "Begünstigung", belangt werden. Ist es ein naher Verwandter, dann kannst du zwar die Auskunft verweigern, doch das würde den Verdacht der Polizei, auf der richtigen Spur zu sein, zwangsläufig erhärten. Sie dürften dann auch ohne richterlichen Beschluss deine Wohnung betreten und nach der Person (nicht z,.B. in Schubladen) Ich hoffe ein schwieriges rechtliches Kapitel vereinfacht zu haben. In dem Zusammenhang eine wahre Geschichte aus meiner Praxis: Eine gesuchte Person besuchte regelmäßig einen Freund, um sich dort mit frischer Wäsche zu versorgen und den Magen zu füllen. Es gab dann konkrete ernst zu nehmende Hinweise aus der Nachbarschaft, dass sich die Person mit Sicherheit jetzt (!) bei seinem Freund in der Wohnung aufhielte. Nach ergebnisloser Suche in der Wohnung zog man mal wieder ab.Man wollte dem Zeugen schon nicht mehr zuhören, versuchte dennoch aufgrund seiner verzweifelten Zusicherung ein letztes Mal diese Wohnung zu durchkämmen. Da vernahm einer der Beamten aus dem kleinen Nachttischchen ein Geräusch. Als er neugierig -eher beiläufig - die Tür des kleinen Nachtschränkchens öffnete, schaute er dem Gesuchten ins Gesicht. Lösung: Unter dem Nachtschränkchen war der hölzerne Fußboden passend ausgeschnitten worden, so das der Gesuchte seine Beine in die zugängliche Lücke das Balkenlagers führen und sich setzen konnte. Nur der Oberkörper reichte etwas über die Öffnung des Bodens. Dann wurde das Kleinmöbel, bei dem manwiederum den Boden entfernt hatte, über den Sitzenden gestülpt. Hier saß der Gesuchte immer dann, wenn die Polizei nahte und in der Wohnung nach ihm suchte. Der Zeuge, an dem man schon zweifelte, war froh, dass man ihn nicht als "Träumer" einschätzte.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.