Ich nochmal versuchen Sie den Mieter zu Überzeugung das er mitschuld hat und versuchen Sie eine gütliche Einigung her bei zuführen den Sie sind in der beweispflicht es sei den Sie haben ein Wohnungsübergabeprotokoll wo alle vor Schäden aufgenommen sind mit Datum und Unterschrift vom Mieter plus Vermerk im Mietvertrag. MFG Bergmann

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Also an all die schon eine Antwort geschrieben haben, Recht haben und Recht durch zu setzten sind immer noch 2 paar Schuhe. Als Vermieter hat man immer Anspruch auf Schadensersatz wenn der Mieter den Schaden mutwillig verursacht hat (Unwissenheit Schütz vor Strafe nicht), und für den Rest was uns allen schon mal passiert ist gibt`s ja eine Haftpflichtversicherung. PS.Holzböden werden immer Nebenfeuscht gewischt und nicht Nass so stehts in jeder Pflege Anleitung. MFG Bergmann

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Also mal kurz zusammen gefasst wenn Sie ihr Holzhaus von außen Dämmen möchten gibt`s nur eine Möglichkeit Zellulose, den das wird in eine Holzkonstruktion eingeblasen, so das alle Unebenheiten verschlossen werden, der Vorteil den Sie zusätzlich bekommen ist Schallschutz und Sommerlichen Hitzeschutz, hier mal eine Seite wo Sie es genau nachlesen können. www.climacell.de/ PS. Ich hoffe ich konnte Ihnen so helfen MFG Bergmann

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