Antwort
Als Privathaushalt kann man seinen Entsorger, in der Regel die Kommune, nicht wechseln. Ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben, nennt sich Anschluß- und Benutzungzwang. Theoretisch kann man Abfälle zur Verwertung anderen Entsorgern anbieten, in der Praxis kaum durchführbar.