Hallo erstmal! :)
Dann will ich mal versuchen, Dir noch etwas weiter zu helfen:
zu 1. und 2.
Es gibt keine staatlich geregelte Ausbildung, aber eine verpflichtende Amtsarztüberprüfung beim Gesundheitsamt, bei dem Du eine schriftliche und eine mündliche Prüfung ablegen musst. Die Prüfungsthemen sind ausschließlich schulmedizinisch und sollen zeigen, ob Du eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellst. Du lernst in der Regel keine naturheilkundlichen / therapeutischen Verfahren. Diese musst Du Dir über separate Aus- und Fortbildungen aneignen. Themen der Prüfung sind unter anderem: Anatomie, Physiologie, Pathologie des menschlichen Körpers, Infektionskrankheiten, Notfälle, Hygiene, Gesetzeskunde, Differenzialdiagnose, Körperliche Untersuchung, etc.
Wie Du Dir das Wissen aneignest, bleibt Dir überlassen (Präsenzschule, Fernstudium, Selbststudium, etc). Viele Heilpraktiker, welche die Prüfung bestehen, kommen aus medizinischen Bereichen (Physio- / Ergotherapeuten, Med. Tech. Assist., Arzthelferinnen, Hebammen, Rettungssanitäter, Krankenpfleger, etc). Die Durchfallquote ist recht hoch (teils bei über 80%).
Die Prüfung beinhaltet einen schriftlichen Teil mit 60 Multiple Choice Fragen. Wenn Du diese bestehst, wirst Du zur mündlichen Überprüfung eingeladen. Wenn Du durch die mündliche Überprüfung fällst, musst Du beide nochmal wiederholen (frühestens ein halbes Jahr später).
zu 3.
Ein HP arbeitet in seiner eigenen Praxis. Ganz selten sind Heilpraktiker in fremden Praxen angestellt. Die Praxis kann angemietet sein oder sich auch im eigenen Haus befinden, sofern die gesetzlichen Bestimmungen und Hygienevorschriften erfüllt sind (abhängig davon, ob man invasiv arbeitet oder nicht). Man benötigt z.B. Kundenparkplätze, einen separaten Eingang für Patienten, Patiententoiletten, desinfizierbare Liegen/Böden/Wände, etc.
zu 4.
Bei jedem Geschäft, bei welchem Geld fließt, kommt ein Vertrag zu Stande(Absichtserklärung Partei 1 und Annahme Partei 2). Wenn Du im Supermarkt einen Schokoriegel auf das Förderband legst, ist das Deine Absichtserklärung, wenn der Kassierer diesen einscannt und Dir den Preis nennt ist das die Annahme und wenn Du daraufhin bezahlst, ist der Vertrag damit erfüllt.
In gewissem Rahmen, kannst Du Deine Kosten (Deinen Stundensatz) selbst festlegen, abhängig davon, wieviel Konkurrenz Du in Deinem Einzugsgebiet hast und wer Dein Kundenklientel ist (Im 500 Seelen Dorf kurz vor der Polnischen Grenze kannst Du eben keine Preise nehmen, wie Du sie im Fankfurter Bankerviertel "Westend" nehmen musst. Bei Privatversicherten oder Beihilfeberechtigten Patienten, bist Du verpflichtet, eine aufgeschlüsselte Rechnung zu schreiben, die nach dem GebüH(Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) aufgebaut sein muss, mit Gebührenziffern, etc.
Ich rate Dir, nach dem Abitur erstmal in einem medizinischen Beruf Erfahrungen zu sammeln. Das hilft Dir nicht nur ganz massiv bei der HP Überprüfung, sondern gibt Dir auch Sicherheit und Sozialkompetenz beim Umgang mit Menschen. Zudem wirst Du es schwer haben, mit anfang/mitte zwanzig, Patienten von Deiner Kompetenz und Erfahrung überzeugen zu können.
VG