Der Grad der Behinderung richtet sich nach der Schwere der Gesundheitsstörung.

Wie viel hast du denn auf die einzelnen Gesundheitsstörungen bekommen?

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Du kannst mit ab einem GdB von 50 und dem Merkzeichen G ein Beiblatt mir Wertmarke für 60€ (für ein Jahr) beantragen. Es gibt allerdings auch Fälle in denen dieses Wertmarke kostenlos bekommen kannst.

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Es wäre ganz gut, wenn du dich nicht so verrückt machst und ersteinmal schaust, ob die Ärzte etwas rausfinden können. Sollte deine Gesundheitsstörung allerdings länger andauern, d.h. mehr als 6 Monate und kein ende in Sicht sein, würde ich dir empfehlen einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht zu stellen.

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Bei einem GdB von 30 oder 40 kann man sich gleichstellen lassen um so einen erhöhten Kündigungsschutz zu haben. Die kann man bei der zuständigen Agentur für Arbeit machen.

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Es wäre gut wenn du dich erst einmal weiter untersuchen lässt, damit die Ursache genau definiert ist.

Tipp: Solltest du eine dauerhafte Schädigung haben, die selbst nach einer OP nicht weg geht, und dich in deinem Leben einschränkt, also z.B. Bewegungseinschränkungen hast, kann du ja mal ein Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen

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