Derart Probleme hab ich mit meiner "Browning" Modell 1911-22 A1 Black Label nicht, die ist immer voll geladen (sicher ist sicher) und liegt griffbereit, sollte sich der Strolch nähern, unter meinem Kopfkissen.

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Jobcenter: Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit?

Hallo,

Im Jahre 2017 bis 2019 war ich in eine Schulische Ausbildung, und bezog BaföG, außerdem war ich als Minijober tätig. Da kurz vor Weinachten 2018, ein bekannter von mir, hat ein Aushilfs-tätigkeit für die dauer von 2 Monaten vorgeschlagen, um für die Weinachten mehr zu verdienen.

Da meine Mutter zur diesen Zeitpunkt als Arbeitslose gemeldet war und SGBII bezogen hat, bekam meine Mutter einen Brief von der Jobcenter.

"Anhörung als Betroffene wegen Ordnungswidrigkeit"

Sehr geehrte ,

nach meinen Festellung haben Sie folgende Ordnungswidrigkeit begangen:

.... Nach den bisherigen Festellungen des Jobcenters war ihr Sohn * in der Zeit vom 01.11.2018 bis 31.01.2019 geringfügig bei der Firma * beschäftigt.

Dieses Sachverhalten haben Sie nicht mitgeteilt, denn erst durch den automatischen Datenbankabgleich wurde das Beschäftigungsverhältnis bekannt. Aufgrund der fehlender Mitteilung haben Sie Leistungen für die Zeit vom 01.12.2018 bis 31.01.2019 in Höhe von 854,47 Euro zu Unrecht erhalten....

.... Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 60 Abs. 2 SGB II mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden.

Da ich als Azubi mich nicht mit die SGB II auskenne, habe ich mir gedacht, dass ich am Weinachten ein wenig mehr verdienen kann, und irgendwie nicht die gedanke gekommen war, dies dem Jobcenter zu melden. Ich dachte immer, die Jobcenter wird durch den Arbeitgeber informiert.

Wie Sieht es aus, kann die 5.000€ Gelbuße gegen mich eingeleitet, mit welche folgen soll ich dazu rechnen.

Und warum, der Brief (Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrikeit) ann meiner Mutter zugesand wurde, und nicht direkt an mir, da ich die Tätigkeit angenommen habe.

Vielen Dank.






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Richte dich schon mal darauf ein, dass dich das Jobcenter wegen Betruges bzw. Unterschlagung von Sozialleistungen anzeigen wird und du bei einer (sicheren) Verurteilung mit einer Geldstrafe von mind. 1000 EUR plus Verfahrenskosten zu rechnen hast. Zuzüglich darfst du dann die zu Unrecht erhaltenen Leistungen mit Zinsen ans Jobcenter zurück zahlen. Und nur zur Info, wenn es bei Gericht dumm läuft, buchten die dich auch mal charmant in die nächste JVA für mind. 6 Monate ein. Klingt komisch, ist aber so. Denn bei Geld hört der Spaß beim Staat sehr schnell auf.

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