Longboards sind länger. XD Das ist vermutlich der wesentliche Unterschied. ;)

Die Wheels sind in der Regel auch größer und weicher. Dadurch ist das Feeling beim Fahren natürlich etwas anders als beim normalen Skateboard (obwohl da auch von Board zu Board Unterschiede bestehen).

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Du kannst rein theoretisch die Fahrten (Hin- und Rück) zur Berufsschule steuerlich als Dienstreisen absetzen und die einfachen Fahrten zum Ausbildungsbetrieb über die Pendlerpauschale (sofern dein Betrieb die Betriebsstätte als erste Tätigkeitsstätte angibt). Dazu müsstest du dann aber natürlich eine Steuerklärung einreichen. 

Abzuklären wäre auch, ob du als Azubi keine Ermäßigungen im ÖVP bekommst. Fährst du dagegen mit einem eigenen PKW, würde ich wie oben erwähnt eher einmal durchrechnen, ob sich dann nicht die steuerliche Geschichte für dich lohnt. 

Ich hatte als volljähriger Azubi nebenbei Hartz4 beantragt, da BAB und Co. alles nicht in Frage kam. Bekam zumindest einen anteiligen Betrag, der auch schon mal hilfreich war.

Sonst bleibt auch noch die (vielleicht eher unangenehme) Möglichkeit, Unterhalt von deinen Eltern zu fordern.

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Kommt drauf an, in welche Richtung du später willst. Klinisch? Dann hänge lieber ein paar Semester mehr dran. Bin selbst noch unter Diplom gelaufen, hatte also das Problem mit den ganzen Master- und Bachelor-Einteilungen und den Teilspezialisierungen nicht. Wir haben alles machen müssen, und am Ende war nur die Frage: promovieren oder nicht. XD

Erfahrungsgemäß ist es den meisten Firmen (nicht Kliniken!) mehr oder minder egal, ob du den Bachelor oder Master hast und dort auch, welchen genau, also wieviele Semester. Der Master ist natürlich schöner, aber oft reicht auch der B. Hauptsache der Abschluss ist in der Tasche. (wenn du "Firma" schreibst, gehe ich natürlich jetzt hier davon aus, dass du eben nicht in den klinischen Bereich willst, sondern in Richtung Personal-, Sozialpsychologie, Coaching oder dergleichen tendierst) Fakt ist, es gibt sogar die Möglichkeit, ohne Hochschulstudium und nur über einen Fernlehrgang in die Richtung Personal Coach / psychologischer Berater zu gehen.

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CVS. Computer-Vision-Syndrom. Deine Augen sind durch die Anstrengung gerade stark überreizt, so dass du jetzt halt ein paar Probleme mit dem Fokussieren, also Scharfsehen hast. Sofern deine Augen wieder "ausgeruht" sind, sollte sich das normalisieren.

Wenn du natürlich regelmäßig und vor allem sehr ausdauernd deine Augen durch das Fernsehen am Laptop beanspruchst (gerade da ist der Abstand zwischen Screen und Augen meist sehr gering) oder dadurch, dass du viel Zeit am Computer verbringst oder mit dem Handy (auch da wird der gesunde Abstand von mindestens 60cm oft nicht eingehalten), dann kann sich deine Sicht dauerhaft verschlechtern.

Zum Augenarzt sollte man ja sowieso regelmäßig gehen, jedoch ist das in diesem Fall wohl noch nicht akut nötig, da es wie gesagt ganz offensichtlich nur normale Ermüdung der Augen ist. ;)

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Die Jacken sind ganz offensichtlich an die Gakuran angelehnt, sprich die Jacken japanischer Schuluniformen (für Jungen). Aber ob sich daraus schon eine eigenständige Modebezeichnung explizit für diese Jacken entwickelt hat, kann ich dir leider auch nicht sagen. Hoffe aber, das hilft dir trotzdem schon etwas weiter.

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Mir ist jetzt kein "Gesetz" bekannt, dass es verbieten würde, dass man als Braut nicht noch mehr Ringe tragen darf. ;)

Auch die meisten bekannten Hochzeitsbräuche oder die allgemeine Etikette "verbieten" es (als Zeichen des schlechten Geschmackes), soweit ich weiß, eigentlich nicht, wenn noch mehr Ringe an der rechten Hand sind. (praktischerweise würde ich jetzt aber dazu raten, nicht gerade auf dem Ringfinger schon welche zu tragen, denn dann wird das traditionelle Anstecken des Traurings vielleicht etwas schwierig. ;))

Wenn du nach einem bestimmten traditionellen, religiösen oder kulturellen Zeremoniell getraut wirst, kann die Sache natürlich unter Umständen anders aussehen.

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Bis 25 wirst du sicherlich noch in der Krankenversicherung (Familienversicherung) deiner Eltern mitlaufen, darüber musst du dir also wahrscheinlich keine Sorgen machen (zur Sicherheit aber besser doch einfach mal deine Eltern fragen, ob sie dich aus der Familienversicherung gekickt haben oder nicht ;)). Gleiches gilt für die Haftpflicht.

Empfehlenswert wäre, schon während des Studiums über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken, denn je früher du die abschließt, umso besser. MUSST du aber nicht.

Unfallversicherung stellt jede Uni automatisch für ihre Studenten (zumindest was Unfälle auf dem Campus und studienbedingte Unfälle, d.h. auch während Praktika angeht, bist du da also auch versorgt). Eine private UV wäre ratsam und kostet dich als Student auch nicht wirklich die Welt, also solltest du dir die auch holen. 

Alles andere kannst du abschließen, musst du aber nicht. Also Hausrat, private Altersvorsorge, Verkehrsrechtschutz, privaten Rechtschutz usw. Es gibt Studenten, die ihre Bude mit Designermöbeln bis unter die Decke vollstopfen; die sollten sich dann schon eine Hausratsversicherung holen, aber du sagst ja selbst, dass bei euch nix zu holen ist. ;) Daher würde ich das im Augenblick an deiner Stelle auch lassen.

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Ich zitiere mich mal selbst aus einer anderen Antwort XD:

Es gibt zwar einen allgemeinen Richtwert, der jedoch NICHT gesetzlich festgeschrieben oder verbindlich ist, dass maximal 10% Fehlzeit (egal ob entschuldigt oder unentschuldigt!) in der Berufsschule auftreten darf, dann würde einem die Zulassung zur Prüfung versagt. TATSÄCHLICH kommt es aber darauf an (und zwar von Fall zu Fall), ob die Fehlzeiten (egal ob es viele oder wenige sind) das Erreichen des Ausbildungsziels gefährden oder nicht!

Jede Berufsschule tickt in der Hinsicht etwas anders, genau wirst du es also erst wissen, wenn du direkt in deiner Schule nachfragst.

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"Verhindern" kannst du es am ehesten noch, wenn du ein Hinweiskärtchen bei dir führst, auf dem du vermerkst, wer im Notfall zu benachrichtigen ist (einfach dazuschreiben, dass du möchtest, dass deine Eltern NICHT kontaktiert werden sollen). Vorgedruckte Kärtchen zum Ausfüllen gibt's oft gratis beim Hausarzt oder auch in Apotheken. Ansonsten einfach selbst eine anfertigen und am besten immer in der Hosentasche oder in der Geldbörse dabeihaben. Sonst kontaktiert wie die anderen hier schon gesagt haben die Polizei im Zweifelsfall immer die nächsten Angehörigen, die sie ausfindig machen können - meist entweder den Ehe- oder Lebenspartner oder eben die Eltern.

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Ja, die Gaststätte darf die Bitte um Nutzung der Toilette verwehren, selbst wenn das Kind noch so dringend muss und sich vielleicht sogar in die Hose macht, denn es ist und bleibt ein privater Gewerbebetrieb, und da gilt das Hausrecht. Das gilt natürlich nur, wenn ihr KEINE KUNDEN seid!

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Erpressung Skype Video Chat! Rechtliche Konsequenzen!?

Hallo. Kann ich Anzeige erstatten wenn man mich heimlich bei Skype aufgenommen hat hat während eines Videogesprächs. Wir waren uns sehr intim über Skype und ich wusste davon nichts und jetzt werde ich erpresst. Er droht mir und meinte wenn ich weiter so viel Müll erzähle landet es bei mir im Postfach. Habe auch den Screenshot bekommen von ihm wo ich drauf bin er ist mit auf dem Bild drauf er hat mich mit seiner Handkamera gefilmt. Ich bereue das zutiefst und hätte niemals gedacht das er sowas tut. Wir waren jahrezuvor uns auch immer so nahe und egal es ist viel passiert er hat ne Freundin die ich nicht ausstehen kann und das weiss er auch. Er hat mich nur verarscht und mich jetzt auf Video. Ich will das er es löscht. Kann ich bei der Polizei Anzeige erstatten? Ich weiß nur seinen Vor und Nachnamen und wo er aus DE kommt.. Ich bin verzweifelt kann ich hier mal juristischen Rat bekommen???? Ich war so naiv und habe dem auch noch geglaubt und Fotos geschickt.. weil ich dachte er wäre der selber wie früher.

Ich bin verzweifelt. Wie kann jemand der vergeben ist erstens mit einer anderen Skype S*x haben und mich noch aufnehmen? Was kann ich tun? Soll ich der Freundin mal berichten was ihr Freund da so tut denn ich kenne sie auch!! Sie wird es nicht erfreuen zu wissen was er da tut! Er hat das Video auf seinem Laptop. Ich wurde unwissentlich aufgenommen.. ich weiß es war dumm von mir aber habe dem blind vertraut das er sowas tut um mich in der Hand zu haben.. ich bin geschockt und habe Angst das meine Eltern es sehen werden

Rat??

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Heimliches Filmen (also ohne Zustimmung der gefilmten Personen) ist strafbar:

§ 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen )

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden.

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Im Zweifelsfall kann natürlich immer Aussage gegen Aussage stehen, d.h. er kann versuchen zu behaupten, dass du von der Aufnahme wusstest und einverstanden warst. Aber das einzig Richtige wäre vermutlich, trotzdem erst einmal Anzeige zu erstatten.

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Der Ausbilder/Betrieb kann es nicht einfach allein und selbst entscheiden, ob er dich über die reguläre Ausbildungszeit hinaus verlängert oder nicht. Wenn du aber an die zuständige Kammer den Antrag auf Verlängerung richtest, dann kann der Ausbilder vor der Kammer argumentieren, ob er Sinn in einer Verlängerung sieht oder nicht. Die letztendliche Entscheidung liegt immer bei der Kammer. 

Natürlich kann aber auch immer der Fall eintreten: du stellst den Verlängerungsantrag, die Kammer stimmt zu, der Ausbilder kündigt dich kurze Zeit später (nach vorheriger Abmahnung) verhaltensbedingt wegen gravierender mangelnder Leistungsbereitschaft, was durchaus machbar ist, wenn die schlechten Leistungen durch Faulheit und mangelnden Lerneinsatz entstanden sind. Dann nützt dir auch das vorherige OK der Kammer nicht wirklich was.

Daher über eine Verlängerung immer vorher mit dem Betrieb reden.


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Als Pause gilt nach Arbeitszeitgesetz ein Zeitraum von mindestens 15 Minuten ununterbrochener Arbeitsruhe, in der du dich auch in keiner Weise für die Arbeit bereithalten musst! Das heißt, wenn du in den "Pausen" immer auf dem Sprung sein musst, dann ist das rechtlich gesehen keine Pause, und du kannst es als Arbeitszeit geltend machen! Das wird dir auch jeder Arbeitsrechtsanwalt bestätigen.

Der Betrieb ist in der Pflicht, Pausen im Voraus konkret festzulegen und dafür zu sorgen, dass sie ungestört eingehalten werden können! Dabei muss auch gewährleistet werden, dass du, sofern du minderjährig bist, deine Pause spätestens nach viereinhalb Stunden Arbeit nehmen kannst; als volljähriger Azubi musst du deine Pause spätestens nach sechs Stunden nehmen können!

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In der Regel passiert Folgendes: das Jobcenter schickt dir ein Schreiben, in dem sie dich vielleicht noch mal drauf hinweisen, dass du gewisse Meldepflichten einzuhalten hast, was Einkünfte angeht, solange du im Leistungsbezug steckst, und die Aufforderung zu einer Stellungnahme, woher und wie dieser Geldeingang zustande kam und ob es sich um eine Geldzuwendung handelt, die du regelmäßig beziehst oder nicht. Meist folgt der Hinweis, dass es im Falle einer Verletzung deiner Meldepflicht bezüglich Einkünften für dich die üblichen Konsequenzen haben kann (Kürzung, Sperre, mögliches Strafverfahren wegen Täuschung -- da brauchst du aber keine Panik haben, denn in deinem Fall liegt keine Einnahme und somit auch keine Pflichtverletzung vor, da du in diesem konkreten Fall nur "Durchlaufposten" für deine Großeltern bist!)

Du kannst dann einen kurzen Brief aufsetzen (oder die Sache auch telefonisch oder persönlich bei deinem Ansprechpartner im Jobcenter vortragen, wobei ich aber immer zum Brief raten würde und den sicherheitshalber für die eigenen Akten einmal abkopieren, damit du für dich auch einen Nachweis hast!), wie sich das in diesem Fall verhalten hat. Die Großeltern wollten einmalig gerne was im Netz bestellen, haben aber keinen Zugang oder Account oder wie auch immer, weshalb ihr das geregelt habt, dass du das Geld für die Bestellung überwiesen bekommst und die Sache dann ersatzweise abgewickelt hast.

Willst du gaaaanz sicher gehen, lass auch deine Großeltern per Unterschrift bestätigen, dass das so korrekt ist, oder gib einfach die Kontaktanschrift deiner Großeltern an mit dem Hinweis, dass das Jobcenter auch gerne selbst bei ihnen nachfragen kann, ob es stimmt oder nicht.

Dann passiert dir auch nichts weiter.

Wenn du deinem Ansprechpartner im JC vertraust und mit dem gut auskommst, kannst du auch von dir aus an ihn herantreten und ihm die Sache mitteilen, bevor dem JC das dann irgendwann mal auffällt und sie dich offziell anschreiben. Dann bist du deiner Meldepflicht sogar mehr als korrekt nachgekommen, der Mitarbeiter macht sich einen kleinen Vermerk, überprüft das Ganze vielleicht noch mal, eventuell bekommst du noch mal ein automatisches Infoschreiben, dass die Sache überprüft wird (doppelt hält ja bekanntlich besser XD) und dann ein zweites Schreiben, dass alles in Ordnung ist. 

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Primer sind selbst keine Feuchtigkeitscremes, sorgen aber dafür, dass die Feuchtigkeit, die in der Haut schon vorhanden ist, länger gespeichert bleibt. Sie geben aber keine zusätzliche Feuchtigkeit an die Haut ab. Da die meisten (guten) Primer mit Pflegeöl oder Hyaluronsäure versetzt sind, wäre es sehr schwierig, einen Primer zu entwickeln, der gleichzeitig als Feuchtigkeitsspender für die Haut dient. Daher immer vor dem Auftragen des Primers Tagespflegecreme (Feuchtigkeitspflege) verwenden!

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Ich tippe eigentlich auch auf "Body Snatchers – Angriff der Körperfresser" (also die Version aus den 90ern mit Gabrielle Anwar; nicht zu verwechseln mit Invasion of the Body Snatchers/Die Körperfresser kommen mit Donald Sutherland und Jeff Goldblum, obwohl diese Version bekannter ist und näher an der literarischen Vorlage)


Zum Vergleich, hier ist die Badewannenszene, die mich jetzt drauf gebracht hat: https://www.youtube.com/watch?v=v6DoU6Bod9Q

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