Vertrauens-/Beratungslehrer haben Schweigepflicht. Das stimmt soweit. Wenn das Gespräch mit der Mutter geführt wurde und auch versichert wurde dass es keiner erfährt darf es auch nicht weiter erzählt werden. Ich würde das auf jeden Fall mit dem Direktor klären.

Es gibt aber ausnahmen wenn der Lehrer nur mit Schülern spricht und erfährt von Suizidgedanken oder versuchen(gilt auch für Unterricht oder Gespräche in Pausen) muss er sofort die Eltern einschalten. Da hat JEDER Lehrer sie Verpflichtung dies zu melden.

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