Wenn er dich kündigen wollen würde, hätte er es getan. Du hast ja aktuell noch gar keinen Urlaubsanspruch für eine ganze Woche. Somit sieht es eher so aus als würde er dich behalten wollen, da er ja Urlaubstage vorstreckt. Gibt es noch andere Gründe die dich das vermuten lassen?
Hat der Vater an anteiliges Sorgerecht am Kind? Nimmt er die Möglickeit sein Kind zu sehen regelmäßig wahr? Der Kindsvater hat ein Besuchsrecht. Bei geteiltem Sorgerecht kenne ich einen Fall in dem die Mutter sich maximal 50 km von ihrem bisherigen Wohnort dauerhaft entfernen durfte um dem Vater den besuch des Kindes zu ermöglichen. In einem anderen Fall haben sich beide Sorgeberechtiten Elternteile nach dem Wohnort wechsel der Mutter (ca. 300 km) darauf geeignet jeweils die Hälfte der Strecke zu übernehmen um dem Kind den Besuch des Vaters zu gewähren.
Hast du dieser Firma irgendwelche Infos über dich gegeben? Ich meine eine seriöse Firma wird ohne die Hinergrundinfos wie entsprechende Ausbildung bzw. notwendige Qualifikationen und/oder Vorkenntnisse keinen Arbeitsvertrag ausstellen. Ob ein hoher Stundenlohn gleich unseriös ist? Nicht unbedingt, nur das alles so super flexibel sein soll ist ein wenig merkwürdig. Prüfe den Arbeitsvertrag und lasse eventuell eine Anwalt drüber schauen.
Jetzt mal kurz blöd zurückgefragt. Was dachtest du denn wie diese Tage enlohnt werden? Das du nicht einfach fürs nicht arbeiten bezahlt wirst ist doch wohl klar, oder? Ein Jobwechsel wird dir da auch nichts bringen da es so völlig richtig ist und in jedem Unternehmen so durchgeführt wird.
Hallo Kater0871, ich bin in der gleichen Branche wie du und arbeite in einer ähnlichen Position. Natürlich ist dein Chef verpflichtet dich nach Leistungsgruppe 4 (10,76 € Brutto) zu bezahlen. Gerade die Großen in der Branche sparen bei ihren doch so knappen Führungskräften. Ich hatte so einen Fall ebenfalls und habe daraufhin den Arbeitgeber gewechselt. In meiner aktuellen Anstellung ist es meinem Chef wichtig das wir für unsere Leistung anständig bezahlt werden (wir haben auch über 10 000 Mitarbeiter). Natürlich ist dein Arbeitsvertrsag so nicht gültig und deine Chancen vorm Arbeitsgericht wären 1a solange deine Arbeitszeiten auch ordentlich hinterlegt sind. Also: Gespräch suchenund ausdrücklich auf den Tarifvertrag verweisen. Wenn er nicht einlenkt: kündigen mit der klaren Begründung warum du gehst. Gute Führungskräfte sind in der Gebäudereinigung überall gesucht.
Viel Glück ;)
P.s.: Wichtig ist das deine Position (also Vorarbeiter) im Vetrag festgelegt ist. P.s : Auf die Tariflohnerhöhung ab Januar freuen ;)
ähm du machst nicht gerade den Eindruck das du der Betreuung eines Kindes in irgendeinerweise gewachsen wärst.. Wie wärs mit Rasenmähen, Hunde Gassi führen oder so etwas.
Samstage gelten als reguläre Werktage. Bei Sonntagen sähe es anderst aus. Was ist den mit der Jugend los? ;)
Es gib in Facebook oft Seiten und Gruppen für Kleinanzeigen. Suche die die für deinen Landkreis/Bundesland passt. Oft beginnen Gruppen auch mit "Jobs in..." oder "freie Arbeitsstellen in...". Mit deinem Standort könnte ich dir konkreter weiterhelfen.
als kleinen Tipp: Gute Erfahrungen habe ich auch schon mit einem Stellenangebot in den Ebay Kleinanzeigen gemacht, kostet ja nix ;)
Was bedeutet "nicht richtig gereinigt"? Die von dir erbrachte Leistung mss bezahlt werden auch wenn sie mangelhaft war. Anderst sieht es aus wenn Teile des Auftrags nicht ausgeführt wurden. Gab es das erste Mal Mängel? Wurde dir nun zum ersten Mal etwas abgezogen?
unseriöser Arbeitgeber!! Ich kann deine Situation verstehen, genau davon leben diese Idioten ja. Das kann auf Dauer kein gutes Ende nehmen, es gibt sicherlich auch in dieser Branche vernünftige Arbeitgeber.
In deinem Vetrag passt nicht wirklich was zusammen, gängig ist es das viele AG Mindeststunden in Veträge schreiben, wobei bei einer steuerpflichtigen Beschäftigung die vetraglichen Stunden angepasst werden. Dies ist bei Abrechnung nach Stunden und schwankender Arbeitsmenge üblich. Also bei Ihnen mind. 17 Stunden und 3,4 pro Tag bei einer 5 Tage Woche. Einen gestzlicher Mindestlohn wäre schön, gibt es aber so nicht. Es gibt Tarifgebundene Gehälter (z.b. für Reinigungskräfte) aber keinen allgemein verbindlichen. Du solltest mit deinem Vorgesetzten nochmal Rücksprache halten, da 5 x 2,65 auch nicht 16 ergeben. Bist du sicher das du soialversicherungspflichtig gemeldet wurdest?
Auch wenn du in der Zeit krankgeschrieben warst, besteht dein Urlaubsanspruch trotzdem ob fristgerecht beantragt oder nicht. Nennt er dir noch andere Gründe weswegen er dir den Urlaub zum gewünschten Zeitpunkt nicht gewähren kann? ( z.b. viele Krankheitsfälle, hohe Auftragslage)
Anzeigen würde ich den vermieter nicht, damit wäre euer gutes Verhältniss sicher erledigt. Er darf nicht einfach so in deine Wohnung sondern hätte sich anmelden müssen. Suche doch das Gespräch. Dein Schloß austauschen darfst du, wobei du bei Auszug das originale Türschloss wieder einbauen musst. Klar sollte er dich über Änderungen vorweg informieren, da brauchst du ja keine Paragraphen. Schäden und Dreck sind natürlich auch nicht okay. Vielleicht hat er es gar nicht bemerkt?
Darfst du mit ihr nach draußen gehen? Vielleicht auch in den Garten oder auf den Balkon. In dem Alter ist die Umwelt das spannendste überhaupt. Draussen wäre ein Ball oder eine Puppe nicht schlecht :)
Wie bekommst du denn dein Geld? Bar? Dann riecht es böse nach Schwarzarbeit. Also wenn du keinen Vertrag hast und dein Geld in Bar bekommen solltest: Finger weg! Im schlimmsten Falle schützt dich Unwissenheit nicht vor Strafe
Versuche vorläufig mal alle Vorfälle mit Uhrzeit datum Zeugen usw. zu notieren. Das mal als nötige Beweise für den Direktor. Sie wird versuchen dich zu provozieren so das du am Ende als die doofe da stehst, also Nerven behalten. Als Pädagogin ist diese Frau komplett am falschen Platz. Habt ihr keinen Vetrauenslehrer? Schade das deine Eltern dein Problem nicht ernst nehmen....
Wenn du ihm das Sorgerecht enziehst bekommst du ja auch nicht mehr Unterhalt. Ein Grund dies zu tun wäre das mangelnde Interesse gegnüber dem Kind, womit du im Gerichtsverfahren bessere Chancen hast.
Normalerweise hält das Amt vor dem dritten geburtstag des Kindes die Füße still. Wenn dein Kind jetzt die Krippe besucht kann es schon möglich sein das sie dich anhalten zumindest in Teilzeit oder geringfügig einer Beschäftigung nachzugehen. Wenn du aber wie du sagst "Gründe" hast die dir eine Arbeitsaufnahme nicht möglich machen, die sogar von Ärzten und Gutachtern bestätigt wurden sind die dem Amt ja sicherlich bekannt so das du dir keine Sorgen machen bräuchtest.
Du schreibst du möchtest einen anderen Berufsweg einschlagen, wenn du da aus den Puschen kommst brauch das Amt dir ja keine Stellenangebote schicken. Solange du nicht selbst aktiv wirst musst du halt nehmen was du bekommst. Da sind Sanktionen seitens des Amtes völlig berechtigt.
Ohwe, dein Arbeitgeber scheint nicht in der Lage einen ordentlichen Dienstplan zu erstellen. Wie bereits in den anderen Kommentaren erwähnt, wäre das eine Rufbereitschaft, die in gewissem Grad entlohnt werden müsste.