Hallo,
folgendes Szenario:
Ein Hauseigentümer vermietet 2 eigenständige Wohnungen innerhalb eines Hauses an 2 Mietparteien. Der Erste ist Hartz4-Empfänger, zahlt nur 370€ Miete für knapp 100m² + großes Grundstück mit Nebengelass, dieser besitzt lebenslängliches Wohnrecht. Im Vertrag stehen aber aus ungeklärten Gründen 120m². Die zweite Mietpartei besteht aus dem Sohn des Eigentümers und seiner Freundin, beide voll berufstätig und auch Miete zahlend. Sie bewohnen nur einen kleinen Teil des Hauses und haben auch ein viel kleineres Grundstück. Mündlich wurde ihnen vor dem Einzug zugesichert, auch das Obergeschoss (Boden) ausbauen zu können. Nun ist das Problem, dass dem anderen Mieter dies aber auch mal zugesichert wurde, der Eigentümer will es allen Recht machen aber nun wollen beide den Dachboden haben und ausbauen, was logischerweise nicht vereinbar ist. Der eine Mieter will dort ein Gästezimmer und ähnliche "unnütze" Räumlichkeiten errichten. Bei dem Paar bestehen schon seit einem Jahr Kindeswunschplanungen, d.h. jeden Moment kann eine Schwangerschaft eintreten und damit größerer Wohnraumbedarf, da die beiden momentan nur 1 Schlafzimmer, eine Wohnküche und ein Bad + Flur haben.
Die Situation ist verfahren, beide wollen das Dachgeschoss und keiner will verzichten, der Eigentümer will aber auch, dass sein Sohn das Dachgeschoss bekommt.
Gibt es eine rechtlich abgesicherte Möglichkeit, den Dachboden alleinig dem Sohn und seiner Freundin zuzusprechen? Sind 100m² nicht eh völlig (rechtlich) unangemessen für einen alleinstehenden Hartz4-Empänger, der nun noch mehr haben möchte (weil eben 120m² im Mietvertrag stehen, die aber nicht genauer beschrieben sind)? Kann der Eigentümer Eigenbedarf für seinen Sohn geltend machen, wohlgemerkt nicht für den bisher genutzten Wohnraum des anderen Mieters, sondern nur für den bisher leerstehenden Dachboden? Keiner fordert den Auszug des Mieters aus seinen 100m². Bis vor kurzem bekräftigte der andere Mieter auch mehrmals gegenüber dem Paar, dass sie das Obergeschoss auf jeden Fall haben können, er bräuchte es eh nicht und eine Freundschaft bestand zwischen den Parteien.
Ich hoffe auf rechtlich fundierte Antworten.
Viele Grüße und schonmal im Voraus ein Dankeschön für die Mühe.