Hallo,
ob ein Einschreiben an eine Postfachadresse geschickt werden kann, hängt von der Art des Einschreibens ab. Einschreiben, bei denen der Empfänger mit seiner Untererschrift den Empfang bestätigt, können nicht an Postfächer geschickt werden. Daher kann nur ein Einwurfeinschreiben an ein Postfach zugestellt werden.
Zu Deiner Frage, was du nun noch machen kannst (außer abwarten ;-): Da bei einem Einschreiben nur der Zugang eines Umschlags dokumentiert ist, kann damit noch lange nicht der Inhalt belegt werden. UnityMedia könnte also immer noch behaupten, dass gar keine Kündigung im Brief war, sondern z.B. nur deine neue Anschrift oder Kontoverbindung mitgeteilt wurde.
Sollte es also weiterhin Probleme mit UnityMedia geben, dann könntest Du Deine Kündigung als Belegbrief schicken. Damit ist dann der auch Inhalt dokumentiert, zusätzlich zur Zustellung als Einwurfeinschreiben. Eine Bestätigung ist dann nicht mehr zwingend notwendig, um belegen zu können, dass Du rechtzeitig gekündigt hast.