Antwort
Mit etwa halber Stelle arbeiten Sie in der restlichen Zeit in einer
sozialpädagogischen Einrichtung. Sofern Sie nicht schon einen
entsprechenden Arbeitsplatz haben, ermöglicht Ihnen die derzeit gültige
Rechtslage für den Elementarbereich die
Einstellung als Fachkraft für die Dauer der Ausbildung. Wenn Sie
bereits eine Arbeitsstelle im sozialpädagogischen Bereich haben, so
ermöglicht Ihnen die berufsbegleitende Ausbildung eine berufliche
Qualifizierung ohne diesen Arbeitsplatz aufgeben zu müssen.