Zu erst einmal hat der Auftraggeber eine Fürsorgepflicht. Dies bedeutet, das er Fahrlässig handelt, wenn er jemanden fremden Arbeiten ausführen lässt, für die er nicht ausgebildet ist. Sprich: Klettert einer in den Baum, der wissentlich keine Ausbildung hat, so kann dies auch Probleme für den Auftraggeber geben, wenn es zu einem Unfall kommt.

Eine Haftpflichtversicherung wird nicht zahlen, da es sich hier um eine Arbeit handelt, die vergütet wird. Demnach ist dies Gewerblich und nicht durch eine Private HPV abgedeckt. Hier wird eine Gewerbe HPV benötigt.

Weiterhin sollte hier auch noch der Punkt Finanzamt beachtet werden. Wenn derjenige entgeltliche Leistungen erbringt und kein Gewerbe angemeldet hat bzw. eine Rechnung dazu schreibt, so handelt es sich um Schwarzarbeit!

Die Strafen dafür betreffen Auftraggeber und Auftragnehmer. Die Strafen nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz kannst du dir im Internet ansehen. Sie sind nicht ohne!

Alles in allem ist die Entscheidung dir überlassen, was du tust, doch kann ich dir nur Empfehlen, eine Fachfirma zu beauftragen und entsprechende Ausbildungsnachweise und Versicherungen nachweisen zu lassen!

Gruß,

Michael Rook

Garten- und Landschaftsbau Rook

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Grundsätzlich ist eine Juglans regia ein schlechter Abschotter.Das bedeutet, das die Wunde nur sehr schlecht verschlossen wird. Zum ersten sollte die Wunde nicht mit Harz oder Wachs behandelt werden! Ein Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung ist hier der richtige Ansprechpartner. Weiterhin kann dieser auch eine Gehölzwertermittlung durchführen, und der geschädigte damit einen Schadenersatzanspruch geltend machen, da der Baum nicht mehr seine frühere Form hat und entsprechend einen "Wertverlust" erleidet. Über einige Jahre hinweg wird der Baum sehr wahrscheinlich auch gefällt werden müssen, da er ggf. zu stark geschädigt ist und die Verletzungen nicht Überleben wird.Da hier die Baufirma einen Auftrag ausgeführt hat, und es bei der Ausführung (wahrscheinlich mangelnde fachliche Kompetenz und dadurch falsch gewähltes Arbeitsverfahern) zu einem Schaden gekommen ist, ist diese dafür auch Haftbar zu machen. Mängelrüge an den ausführenden schreiben und Kostenübernahme verlangen. Wenn er dies Ablehnt, einen Anwalt aufsuchen.

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Hallo Tamaz, arbeiten mit SKT sind immer recht teuer. Dies liegt zum einen an hohen Material und Ausbildungskosten, zum anderen an starkem Verschleiß der Materialien und teuren Versicherungen.

Grundsätzlich gilt: Immer einen Nachweis über die Ausbildung fordern: SKT Schein und AS Baum 1 müssen vorhanden sein.

Gerade in gewissen Portalen treiben sich viele nicht ausgebildete rum, die mit Leitern usw. anrücken oder auf Aststumpen hochklettern..... Das ist Lebensgefährlich!!

Weiterhin solltest du dir eine Haftpflichtversicherung nachweisen lassen und ggf. bei der Versicherung die Gültigkeit bestätigen lassen. Versicherungen können auch bei nicht Fachkundigen Unternehmen Probleme bei der Schadenregulierung machen!

Wietere infos dazu findest du auch unter svlfg. de Präväntion / Fachinformation / Gartenbau / Seilklettertechnik bzw. Gefährliche Baumarbeiten.

In der Hoffnung, dir damit etwas geholfen zu haben...

MfG, M.Rook

www.gartenbau-rook.de

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Erst mal klären wem der Baum gehört!! Ansonsten droht schon mal eine Anzeige wegen Sachbeschädigung usw. Zum Zweiten fällt dieser Baum nicht in eine Kleingartenanlage o.ä. und somit unterliegt er der Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsschuztgesetz. Das heist: -Der Baum muß bei der Gemeinde zum Fällen freigegeben werden -Der Volgelschutz ist zu beachten

Genaue Auskünfte darüber kann die nur das zuständige Rathaus geben. Erst mal anrufen und dann alles weitere!

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Wenn der Baum frei fallen kann und nur gefällt werden soll ( weder Zerteilen, noch entsorgen ), dann sollten die Kosten in einem Bereich von 80 -- 100 € Netto zzl. ggf. Anfahrpauschalen von 50-60 € liegen. Liegt in dem Fall eine Gefahrenfällung vor, da er einen Überhang zum Haus hat oder in teilen abgetragen werden muß da kein Fallbereich gegeben ist, dann können die Kosten auch um ein vielfaches Steigen! Auf jeden Fall sollten sie Preise vergleichen und sich bei bedenken die Fachkunde sowie eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen lassen !

MfG, M.Rook

Gartenbau-rook.de

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Schau mal auf der Wedseite der Gartenbau BG. Da gibts die AS Vorschriften zum downloaden. Wenn du dir das zu Gemüte führst, dann ist die Theorie kein Problem. Bei der Praxis gut aufpassen und Überlegt handeln. Dann stellt die Prüfung kein Problem dar. Auf jeden Fall solltest du, für den Fall das dir etwas während der Lehrgangs passiert, eine Unfallversicherung haben.

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Am besten mit einem Anwalt darüber sprechen und versuchen die Schäden die dadurch entstehen bei der Stadt geltend zu machen. Evtl. habt ihr Erfolg das der Baum eingekürzt werden darf. Garantieren kann man das allerdings nicht.

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Ganz klar NEIN! Du must einen FACHKUNDELEHRGANG haben. Da reicht auch nicht mal annähernd der einfache Motorsägenschein für Brennholz selbsterwerb aus. Dazu kommt noch eine Arbeitsmedizinische Untersuchung die für die körperliche Eignung zum führen einer Motorsäge als Nachweis mit eingereicht werden muss. Im Schadenfall bezahlt eine Versicherung nicht, sondern du selbst. Auch wenn dir etwas passiert, haftet die BG nicht. Des weiteren kann man dir wenn du erwischt wirst die Baustelle sofort stilllegen und du kennst ggf. Rechtlich noch belangt werden. Also solltest du dir das nochmal überlegen.... Bäume fällen birgt auch Risiken,die man oft nicht weiß. Mal als Beispiel: Ein Pilz im Stamm, den man von aussen nicht sehen kann. Säge angesetzt und der Baum fällt unkontrolliert in eine beliebige Richtung bevor man weiß was los ist. Lebensgefahr für dich und andere!

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