Zu erst einmal hat der Auftraggeber eine Fürsorgepflicht. Dies bedeutet, das er Fahrlässig handelt, wenn er jemanden fremden Arbeiten ausführen lässt, für die er nicht ausgebildet ist. Sprich: Klettert einer in den Baum, der wissentlich keine Ausbildung hat, so kann dies auch Probleme für den Auftraggeber geben, wenn es zu einem Unfall kommt.
Eine Haftpflichtversicherung wird nicht zahlen, da es sich hier um eine Arbeit handelt, die vergütet wird. Demnach ist dies Gewerblich und nicht durch eine Private HPV abgedeckt. Hier wird eine Gewerbe HPV benötigt.
Weiterhin sollte hier auch noch der Punkt Finanzamt beachtet werden. Wenn derjenige entgeltliche Leistungen erbringt und kein Gewerbe angemeldet hat bzw. eine Rechnung dazu schreibt, so handelt es sich um Schwarzarbeit!
Die Strafen dafür betreffen Auftraggeber und Auftragnehmer. Die Strafen nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz kannst du dir im Internet ansehen. Sie sind nicht ohne!
Alles in allem ist die Entscheidung dir überlassen, was du tust, doch kann ich dir nur Empfehlen, eine Fachfirma zu beauftragen und entsprechende Ausbildungsnachweise und Versicherungen nachweisen zu lassen!
Gruß,
Michael Rook
Garten- und Landschaftsbau Rook