Ohne Einkommen gibt es kein Wohngeld. Wenn, dann könntest also nur du Wohngeld beantragen. Wenn die Wohngeldstelle aber sieht, dass dein Geld auch mit Wohngeld nicht zum Leben reicht, wird sie es verweigern und dich an die ARGE verweisen.

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Unterhaltsanspruch/FSJ Volljährige Kinder haben nur einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für den Fall, dass sie trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten ihren Unterhalt nicht selbst verdienen können. Eine gesetzliche Regelung zum Unterhalt wegen Teilnahme an Freiwilligendiensten gibt es nicht. Die Ableistung von Freiwilligendiensten gilt generell nicht als Ausbildung oder unverschuldete Unterhaltsunfähigkeit des Kindes. Ein Elternteil, welches unterhaltspflichtig ist, kann sich auf diese Regelung berufen und ist nicht verpflichtet, für die Zeit des FSJ Unterhalt zu zahlen.

http://www.soziales-jahr.info/6-1infos-est.html#Unterhalt

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Eine Entbindung ist kein Grund, den die Uni für ein Urlaubssemester anerkennt. Ganz einfach deswegen, weil die Entbindung selbst nicht mehrere Wochen oder gar Monate dauert. Wegen des Stillens könnte man sich beurlauben lassen, was ich persönlich für unnötig halte.

Prinzipiell ist es nur eine Frage der Organisation. Eine Kommilitonin von mir hat zwei Kinder während des Studiums bekommen und war trotzdem in der Regelstudienzeit von 8 Semestern fertig.

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Wenn du schon eingestellt bist, kannst du gerade wegen deiner Schwangerschaft nicht gekündigt werden.

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Das hängt davon ab, was im Beschäftigungsverbot drinsteht.

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Ex Freund weigert sich das Erbe für gemeinsame Kinder auszuschlagen?! Hilfe!

Hallo,

Habe vor 2 Wochen Post vom Nachlassgericht bekommen, das ich als Erbe meines Großvaters vorgesehen bin und ich innerhalb von 6 Wochen erscheinen muss, um es anzunehmen oder auszuschlagen.

Bei dem Erbe handelt es sich um Überschuldung, so dass meine gesamte Familie das Erbe bereits schon ausgeschlagen hatt und ich das für mich und meine 2 minderjährigen, nicht ehelichen Kinder auch tun werde und muss. (Termin hierfür ist der 26.4.12 beim Nachlassgericht).

Nun kommen wir zum Problem:

Für mich das Erbe auszuschlagen ist ja kein Problem, da volljährig. Aber für meine Kinder!! Da der Vater meiner Kinder (seit ca. 10 Jahren getrennt und kein Kontakt) und ich das gemeinsame Sorgerecht haben, wird die Ausschlagung nur wirksam wenn beide Elternteile zustimmen bzw. eine beglaubigte Erbausschlagungserklarung (Notar) am Nachlassgericht einreichen.

Von meiner Seite her ist ja alles kein Problem, aber der Vater weigert sich jedoch strickt aufs Nachlassgericht zu gehen oder einen Notar aufzusuchen.

Er meine die ganze Sache gehe in nichts an, er habe hierfür auch keine Zeit und überhaupt ist im alles sch....egal!!! Es ist ihm auch egal wenn dann das Erbe an seine Kinder übergeht.

Was kann ich tun??? Anwalt, Jugendamt...einschalten???? Die 6 Wochen Frist läuft bereits.

Was passiert wenn das Erbe an meine Kinder übergeht. Haben sie dann noch die Möglichkeit mit erlangen ihrer Volljährigkeit das Erbe nachträglich auszuschlagen??

Bitte helft mir....

MfG Nadine

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Von meiner Seite her ist ja alles kein Problem, aber der Vater weigert sich jedoch strickt aufs Nachlassgericht zu gehen oder einen Notar aufzusuchen.

Wenn ich in dieser Situation wäre, würde ich das Einverständnis des Vaters gerichtlich ersetzen lassen. Soweit ich weiß, muss die Erbausschlagung von Minderjährigen ohnehin geprüft werden.

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Wenn es keine Vorgeschichte gibt, interessiert sich das Jugendamt nicht für euch.

  1. Warum sollte es das?

  2. Zu welchem Zweck?

  3. Auch hier: Was wollt ihr damit bezwecken? Abgesehen davon, dass ihr dafür mindestens verheiratet sein und zusammenleben müsst.

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Es gibt keinen privaten Betrug.

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Eine Stiefkindadoption setzt eine Ehe voraus. Und diese darf auch nicht nur auf dem Papier bestehen, die Verhältnisse werden vor Ort begutachtet.

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Wieviel Geld ihr zur Verfügung habt, spielt erst mal keine Rolle - mal abgesehen davon, dass ihr euch mindestens die Notar- und Anwaltskosten leisten können müsst.

Vor der Adoption kommt aber die Begutachrung durch das Jugendamt. Du musst ein echtes Vater-Kind-Verhältnis vorweisen können und dem Kind darf es finanziell (auch erbrechtlich) nach der Adoption nicht schlechter gehen als vorher.

Wenn ihr also der Meinung seid, dass ihr dem Kind eine gute Zukunft bieten könnt, wendet euch erst einmal ans Jugendamt und tragt vor, was ihr vorhabt.

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Nein, als Freund deiner Mutter kann er dich nicht adoptieren. Eine Stiefkind-Adoption setzt eine Ehe voraus - deine Mutter müsste ihn also erst einmal heiraten.

Und ja, dein leiblicher Vater muss einer Adoption zustimmen.

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Richtige Waisenheime gibt es schon lange nicht mehr. Natürlich leben auch Waisen in Kinderheimen - aber die meisten Kinder haben noch leibliche Eltern. Allerdings klappt es zuhause nicht so gut, weshalb die Kinder im Heim besser untergebracht sind.

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Warum muss es denn gleich eine Adoption sein? Wenn du 18 bist, kannst du auch so dort hinziehen, wo auch immer du leben willst.

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Wenn ich eine Bestellung widerrufe, gilt die Frist ab Bestellung - wenn du dann über den Widerruf belehrt worden bist. Bekommst du diese Info erst mit dem Paket, gilt die Frist auch erst ab dann.

Wenn ich das angebotene Rückgaberecht nutze, gilt die ab Erhalt der Ware.

Das sind zwei Paar Schuhe, die gerne mal verwechselt werden.

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Die Sonntagszustellung kostet - neben den ohnehin erforderlichen Extras - 35 Euro zusätzlich Versand.

Wenn du allein für den Versand also knapp 60 Euro bezahlt hast, könnte dein Paket heute noch kommen. Das müsstest du mit dem Verkäufer aber auch so vereinbart haben.

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Wenn du den Platz gut füllen möchtest, sind Bodendecker angesagt. Die fühlen sich aber nicht wohl, wenn du gleichzeitig den Boden mit Rindenmulch abdeckst. Wenn du darauf verzichten kannst, wäre Summer Pearls vielleicht etwas für dich.

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