Du hast eine Einspruchsfrist gegen den Bescheid von einem Monat. Lege gegen den Bescheid schriftlich Einspruch ein mit der Begründung, dass Du Einkünfte vergessen hast und diese beifügst. Einfach nur noch eine EüR erstellen und die Anlage S mitschicken.
Du musst unbedingt in die Schule und dass Mißverständniss aufklären. Ich hoffe, dass es sich hierbei um ein Missverständniss handelt. Die Schule geht davon aus, dass Dein Bruder ein Rassist ist. Ich verstehe den Eintrag so, dass er nur froh ist, die Woche Schule überstanden zu haben. Das er ausgerechnet das Wort "heil" gross geschrieben hat, vermittelt mir die übergroße Erleichterung über die überstandene Schulwoche. Die Schule sieht allerdings darin etwas anderes. BITTE SOFORT KLÄREN!!!! Sonst bleibt die Suspendierung!
Es gibt vom Verlag Michael Müller aus Erlangen viele tolle Reiseführer. Wir hatten dieses Jahr einen in der Toskana dabei und waren begeistert. Einfach mal reinschauen.
Nein!
Krankenversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Sie sind KEINE Betriebsausgaben und gehören somit NICHT in eine Einnahmeüberschussrechnung.
Auf www.lovefilm.de kannst Du auch Bluray Filme leihen!!
Es kommt darauf an WER erbt. Ein Erbe wird normalerweise nicht in den gesetzlichen Zugewinn mithineingerechnet, wenn nur EIN Ehepartner erbt. Nur der Wertzuwachs innerhalb der Ehe wird beim Zugewinn berücksichtigt. Wenn allerdings beide Ehepartner erben, dann ist es auch nach einer Scheidung aufzuteilen.
Hallo!
Das kommt jetzt ganz auf die Länge Deines Schal´s an. Du hast Dir eine sehr schöne Wolle herausgesucht. Die Wolle hat eine Lauflänge von 80m pro 50g d. h. das sie schon etwas dicker ist. Bei einem etwas längeren Schal würde ich ungefähr 8 Knäuel empfehlen. Um nicht zu wenig zu haben würde ich etwas mehr bestellen oder Du suchst Dir einen Wollladen in Deiner Nähe gehst mit der Beschreibung hin und kauft dort die Wolle. Wenn Du zuviel kaufst, dann kann man Sie meistens zurückgeben. Somit hast Du keine Restwolle. Aber Du musst erst fragen, ob die das machen, mit dem zurückgeben.
Ich würde sie leicht mit Waser bespritzen. Mit dem Gartenschauch oder mit einer Gieskanne vom Balkon (falls vorhanden) wenn nicht dann Fenster. Bitte nicht zu brutal, ein wenig reicht schon aus, da Katzen (zumindest die meisten) Wasser hassen.
Habt Ihr an Eurer Schule keine Tutoren? Ältere Schüler, die sich um "Neulinge" kümmern? Ich würde diese mal fragen oder einfach zum Schulpsychologen oder -in gehen und mit denen reden. Ansonsten hast Du doch auch einen Vertrauenslehrer oder Deinen Klassenlehrer der die hier bestimmt helfen kann. Vielleich gibt es an Deiner Schule eine Hausaufgabenbetreuung oder Nachhilfeunterricht durch ältere Schüler. Für die Schularbeit konntest Du trotzdem zu Hause lernen. Da es sich hier um eine schriftliche Arbeit handel, ist die Ausprache unintressant. Und Du hättest Dich um dieses Problem schon länger kümmern können und nicht erst einen Tag zuvor. Ich würde mit dem Lehrer reden, ob eine Verschiebung nicht möglich ist.
Hallo!
Du darfst neben einer steuer- und sozialversicherten Haupttätigkeiten mehrere Minijobs annehmen. Diese dürfen aber INSGESAMT EUR 400,00 nicht übersteigen. Du kannst also zwei Minijobs haben zu je maximal EUR 200,00. Wenn Du KEINE steuer- und sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast, dann darfst Du nur EINEN Minijob haben, egal wie hoch der Verdienst ist.
Hallo!
Da ich selber drei Töchter habe, kenne ich mich mit Mädchenfilmen ganz gut aus. Wenn Du mir das Alter verraten würdest, dann kann ich Dir auch bestimmt helfen!!!!
Da Du noch keine 18 Jahre bist, würde ich beim Jugendamt Hilfe suchen. Deine Eltern sind bis zur Beendigung Deiner Lehre unterhaltspflichtig, auch wenn Du bis dahin schon volljährig bist.
Nein! Wenn Du einen schriftlichen Vertrag hast mit einer montlich Bruttolohnvergütung von EUR 400,00 bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 10 Stunden, dann kann er nicht einfach einen Monatslohn in einen Stundenlohn umwandeln. Du hast genausoviel Rechte und auch Pflichten wie ein normaler Angestellter. Hier muss eine Vertragsänderung erfolgen, der Du zustimmen kannst oder auch nicht. Hier bin ich der Meinung, dass Dein Chef Dich übers Ohr hauen will. Vertrag ist Vertrag.
Hallo Damian!
Ich bin die Mutter einer 12 Jährigen Tochter und würde Dir aus Angst den Umgang mit meiner Tochter verbieten. Bevor Du Dich unglücklich machst, beende alles. Rein rechtlich gesehen bist Du leider im Unrecht. Du würdest nur fürchterliche Schwierigkeiten bekommen und dies ist es alles nicht wert. Schön dass Deine Eltern so offen sind, aber dass ist hier fehl am Platz.
Du arbeites schon seit 8 Jahren und zahlst seit 8 Jahren Lohnsteuer und hast noch nie eine Einkommensteuererklärungen bzw. Lohnsteuerjahresausgleich gemacht? Herzlichen Glückwunsch, Du schenkst seit 8 Jahren dem Staat Geld. Du hättest Dich bereits in Deinem ersten Verdienstjahr, sei es als Azubi oder als Ausgelernter, mal über einen Jahresausgleich beim Finanzamt informieren sollen, können, müssen. Spezialisten wie Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater können Dir am besten helfen. Lohnsteuerhilfevereine sind in Deinem Fall günstiger. Vielleicht kannst Du rückwirkend noch Jahresausgleiche machen. Der Lohnsteuerhilfeverein errechnet Dir auf jeden Fall wieviel an Erstattung herauskommt, denn eine Nachzahlung als Nur - Angestellter ist sehr unwahrscheinlich.
Erst mal muss festgestellt werden, ob es sich tatsächlich um ein reines Wohngebiet handelt. Wenn ja, dann ist festzustellen, ob hier überhaupt ein Hotel sein darf.
Auch ein Hotel muss außerhalb seiner Räumlichkeiten auf die Nachtruhe um 22.00 Uhr Rücksicht nehmen, egal ob Wohngebiet oder nicht.
Ein Feuerwerk darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Gemeinde oder Stadtverwaltung ausgeführt werden. Wenn dies aber in einem Wohngebiet ist, dann gehe ich davon aus, daß hier überhaupt keine Genehmigung vorliegt.
Was ist das denn für ein Laden? Jedes gute Hotel würde so einen Zirkus nicht veranstalten. Es gibt Gesetze in Deutschland, die auch ein Hotel zu beachten hat. Ich würde mich hier rechtlich beraten lassen. Vielleicht sollte man mal auch die Polizei bemühen, wenn wieder nach 22.00 Uhr Krach ist oder mal feststellen lassen, ob eine Genehmigung für ein Feuerwerk erteilt worden ist. Dann kann man später schon mal etwas amtliches vorlegen.
Ich würde auf jenden Fall beim Amtsgericht anrufen oder nachfragen. Wenn Grundbesitz vorhanden ist, dann muss das Amtsgericht tätig werden. Keine Angst, die beißen nicht und wegen der Steuer oder dem Staat mußt Du Dir erst mal keine Gedanken machen. Genau den gleichen Fall hatten wir nämlich vor kurzem als meine Schwiegermutter gestorben ist und hier auch ein Haus vorhanden war.
Es kommt darauf an: Wenn es ein Testament gibt, dann hast Du Dich danach zu richten. Wenn nicht, dann hast Du auf jeden Fall von der Hälfte des Hauses, dass Deiner Mutter gehört einen gesetzlichen Erbanteil. Wie hoch der ist, kann ich Dir nach neuerster Gesetzeslage leider nicht genau sagen. Auf jeden Fall bekommt Dein Vater immer die Hälfte vom gesamten Erbe. Du musst doch bereits vom Amtsgericht angeschrieben worden sein. In diesem Schreiben müssen die Vermögensverhältnisse und Erben genannt werden. Dann geht alles automatisch seinen Gang. Du wirst dann mit Deinem Erbteil ins Grundbuch eingetragen und Dein Vater kann das Haus selbstverständlich nicht ohne Dich verkaufen, d. h. auch Du musst beim Verkauf beim Notar erscheinen. Bevor nicht alles umgeschrieben ist, kann Dein Vater gar nichts machen.
"Die Hochzeit meines besten Freundes" mit Julia Roberts und Cameron Diaz
Wenn Du diese Bewerbung absendest, dann würde ich mich nicht über eine Absage wundern.
- Die Grammatik und die Rechtschreibung sind sehr zu überdenken.
- Alles was in dieser Bewerbung steht, interessiert die Firma überhaupt nicht.
- Hast Du Dich über die Firma informiert bei der Du Dich bewirbst?
In einer Bewerbung sollte nichts negatives stehen. Schon gar nicht von anderen Firmen oder Ausbildungs-/Praktikumsstellen.
Wie hast Du von dieser offenen Stelle erfahren? Dies wollen Firmen wissen.
Diese Bewerbung stellt eher den Ausschnitt aus der Klatschpresse dar, in welchem man schlecht über andere schreiben will.
Eine Bewerbung sollte neutral und auf die Firma zugeschnitten sein.
Du solltest Dir hier Hilfe holen, wenn Du noch nicht viele Bewerbungen geschrieben hast.