Muss ich bei einer polizeilichen Personenkontrolle etwas sagen?
Die Polizei darf Personenkontrollen durchführen. Dabei müssen Sie Ihren Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Wohnsitz und Beruf angeben. Weigern Sie sich, diese Daten anzugeben, dürfen die Beamten Sie zur Wache mitnehmen.
Weitere Fragen müssen und sollten Sie nicht bei einer Personenkontrolle beantworten, insbesondere nicht, wo Sie arbeiten, welches Einkommen Sie verdienen und welche Vorstrafen Sie haben! Verlangen Sie im Gegenzug den Namen, den Dienstgrad und die Dienstnummer des Beamten! Nachdem die o.g. Personalien mitgeteilt wurden, muss die Polizei Sie gehen lassen, wenn kein konkreter Tatverdacht gegen Sie besteht.
Das Polizeirecht ist Ländersache also unter Umständen in jedem Bundesland etwas anders. In Bayer zum Beispiel regelt §21 PAG die Durchsuchung von Personen. Theoretisch darf ein Polizist niemanden grundlos durchsuchen, allerdings gibt es sogenannte "Gummiparagraphen" wie zum Beispiel "zur Sicherung von Leib und Leben der Beamten oder Dritter", was heißt die Polizisten sagen sie wollen nur schauen ob du keine Waffe dabei hast und schon können sie dich durchsuchen.
Du bist allerdings nie verpflichtet aktiv mitzuwirken, was bedeutet theoretisch DARFST du deinen Ausweis o.ä. (Führerschein, Reisepass) vorzeigen, deinen ungefähren Beruf (Schüler, Angestellter, Künstler usw.) angeben und ab dem Moment still und regungslos dastehen. sie dürfen dich dann (evtl. theoretisch) durchsuchen aber wenn sie nichts finden wars das.