Ja aber ich weiß nicht genau wann. Es muss ja auch geklärt werden wer was erbt. Also das Amtsgericht wird sich wahrscheinlich spätestens melden aber ob sich vorher jemand meldet weiß ich nicht. Wenn es keine weiteren Angehörigen gibt und kein Vermögen da ist,meldet sich vielleicht wegen der Kosten schon vorher jemand

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Solange dein Vertrag nicht geändert wurde gilt das, was in deinem alten Vertrag steht und sonst gilt der neue. Steht die Erhöhung nicht in deinem neuen Vertrag, musst du darauf hoffen, dass dein Chef nett ist. Bei einer Zusatzvereinbarung gilt der alte Vertrag mit Ergänzung um den Zusatz.

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