Auf zur Apotheke und Panthenol besorgen...nach Anleitung auftragen und die Wirkung geniessen. Während sich die Wirkung entfaltet, kann der Schlachtplan für das nächste Sonnenbad entwickelt werden, bei dem das Einschlafen verhindert werden sollte.

Gute Besserung und einen kühlen Drink! ;-)

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Im Zweifelsfall würde ich die gesamte Bestellung widerrufen, was innerhalb der gesetzlichen Fristen problemlos möglich ist. (Fernabsatzgesetz)

Alternativ hilft auch ein Anruf beim Versender, da solche Fehler im Normalfall anstandslos korrigiert werden.

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Entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht Deiner Tätigkeit.

Da Du -nach eigner Aussage- gewillt bist von Deinen zukünftigen "Kunden" eine Bezahlung/Aufwandsentschädigung zu verlangen, ist die Tätigkeit als gewerblich einzustufen und erfordert eine Gewerbeanmeldung etc.

An der Stelle wäre eine Anmeldung als Kleingewerbe denkbar, was den bürokratischen Aufwand ebenso senkt, wie auch kaufmännisches Wissen auf ein Minimum reduziert.

Die Kosten für die Anmeldung und der geringe Aufwand sollten Dir Grund genug sein, diesen Weg zu wählen, denn alles andere wäre tatsächlich Schwarzarbeit. ;-)

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Das Widerrufsrecht ist geregelt im BGB und im HGB, wobei Ausnahmen und* Fristen* detailiert erläutert sind. Anwendbar ist dieses Recht bei** Fernabsatzverträgen** ebenso, wie bei Haustürgeschäften.

Schadenersatz ist in den Fällen zu leisten, in denen die Verschlechterung einer Kaufsache eingetreten ist. (Benutzung) Nachweispflichtig ist in diesem Fall der Händler.

Du solltest also die Kaufsache nicht in Besitz nehmen, sondern einer ladenübliche Prüfung unterziehen, wenn du Regressansprüche vermeiden möchtest.

Die AGB des Händlers sind nur bindend, wenn sie den gesetzlichen Ansprüchen genügen.

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Betrachte die Exportzahlen...^^

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/2876/umfrage/rangfolge-der-wichtigsten-handelspartner-deutschlands-nach-wert-der-exporte/

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Damit bist Du auf einer Ebene angelangt, wo die Luft sehr dünn wird und Nuancen über Recht und Unrecht entscheiden.

Ist die ursprüngliche Sache patentrechtlich geschützt und wenn ja, in welchem Umfang?!

Der Gang zum Patentanwalt wäre unumgänglich, wenn Du Sicherheit haben willst.

Alternativ kann eine Verhandlung mit dem Rechteinhaber zum Erfolg führen.

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Hol Dir in jedem Fall mehrere Angebote ein, denn die fälligen Gebühren sind verhandelbar.

Es gibt auch im Bereich der Definition von AGB durchaus schon günstigere Angebote, die aber auch durch den nötigen Umfang bestimmt werden.

AGB ist nicht gleich AGB...

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Das Schadenpotential geht immer von der Menge, nicht von dem Produkt selber aus.

Ob Energydrinks einen Wert zusätzlich zum Verkaufspreis besitzen muss und sollte jeder Mensch für sich entscheiden, aber die Frage nach der Schädlichkeit des Getränkes ist nicht so einfach zu beantworten.

Geniess ihn (in Maßen), wenn es Dir richtig und wichtig erscheint.

Fakt ist, dass solche Getränke Unmengen von Zucker enthalten, die zwar schnelle Energie liefern, aber im Grunde überflüssig und ersetzbar durch Alternativen sind.

Energydrinks betrachte ich als Modeerscheinung und geniales Marketingkonzept einer Branche, die eben auch das "endlose" Wachstum benötigt.

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Hallo,

Schadensereignisse dieser Art werden im Normalfall nach Art der Pflichtverletzung behandelt. Eine Rechtsberatung kann ein solches Forum nicht ersetzen, weshalb im Zweifel der Gang zu einem Rechtsbeistand sinnvoll sein kann. Alternativ wäre Hilfe auch von den gewerkschaften zu erwarten und/oder auch dem Betriebsrat. Hier ein Link, der sich mit Haftungsfragen von AN befasst, die im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit Schäden verursachen.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html#tocitem3

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Sollte eine zielführende Kommunikation mit Deinem Vater unmöglich erscheinen, dann kommt evtl. auch ein Gespräch im Beisein einer Vertrauensperson in Frage, die von beiden Seiten akzeptiert werden kann. Die Sichtweise und Argumentationshilfe von Aussenstehenden ist oft der einzige Weg, die offenbar verhärteten Fronten aufzuweichen.

Schau Dich im direkten Umfeld nach geeigneten Personen um (Bekannte, Verwandte, gute Freunde) und such offensiv nach einem klärenden Gespräch.

Wichtiger aber ist: Lass Dich nicht von Deinen Zielen abbringen und verfolge Deinen eigenen Weg, der manchmal auch gegen Widerstände durchzusetzen ist und beweise damit allen Beteiligten, dass Du weisst, was Du willst.

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Entscheidend ist weniger der Paketdienst, sondern eher die Arbeitsweise des Versenders.

Alle grossen Paketdienste sind in der Lage innerhalb 24h zu liefern (Expressdienst und Overnight ausgenommen) und halten diese Zeiten mehrheitlich auch ein.

Die Uhrzeiten für die Auslieferung variieren selbstverständlich und können nicht allgemein definiert werden.

Meine Erfahrungen mit Transoflex sind positiv was die Liefergeschwindigkeit und Freundlichkeit der Mitarbeiter betrifft.

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Darf Chef verlangen, dass ich mit dem Rauchen aufhöre?

Hallo! :)

Folgende Situation: ich arbeite in einem kleinen Büro mit 5 Angestellten und 3 Chefs. Ich bin die einzige, die raucht, zwei andere Kollegen rauchen nur gelegentlich. Es geht im Allgemeinen recht locker zu, man kann z.B. zwischendurch mal schnell zum Bäcker nebenan gehen. Morgens nutze ich das, um auch schnell draussen eine zu rauchen (3 Minuten). In meiner Mittagspause rauche ich auch und am Nachmittag gehe ich auch nochmal kurz vor die Tür. Meine Kollegen wissen das und bitten mich oft um Botengänge, die sie sonst selbst machen müssten, aber so kann ich ja unterwegs eine rauchen. Die Zeit, dich ich zum rauchen draussen verbringe, ziehe ich entweder von meiner Mittagspause ab oder bleibe die paar Minuten länger (sind ja nur maximal 10 Minuten).

Gestern Nachmittag bekam der Seniorchef mit, als ich vom Rauchen wieder rein kam. Er hat mich zwar schon einige Male mit einer Zigarette gesehen, aber dieses Mal fragte er, ob ich rauchen musste, was ich bejahte. Später rief er mich in sein Büro und verlangte, doch nicht mehr zu rauchen, das ganze Büro würde stinken. Ich fragte, ob dies öfter so ist und er sagte "Nein, nur heute". Dabei bin ich dort schon eine ganze Weile und es hat sich noch nie irgendjemand beschwert. Komisch... Er sei entschieden gegen das Rauchen, er habe selbst mal geraucht und das sei ja ganz einfach aufzuhören, usw. Am Schluß sagte er dann noch: "Ich habe Ihnen gesagt, was ich davon halte, jetzt müssen Sie entscheiden." Dies klang ein bisschen so, als solle ich mich zwischen dem Job und dem Rauchen entscheiden.

Kann er mir das Rauchen verbieten bzw. mir kündigen, wenn ich weiter rauche? Ich rauche ja weder im Büro noch direkt während der Arbeitszeit. Vielen Dank schonmal!

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Formalrechtlich gibt es weder eine Recht Dir das Rauchen zu verbieten, noch eine Möglichkeit Dir rechtssicher zu kündigen, so lange Du dich an bestehende Gesetze hälst und betrieblich begründbare Notwendigkeiten (Raucherzeiten, festgelegte Plätze etc.) hälst.

Andererseits ist es dem Betriebsklima wenig zuträglich, wenn diese Diskrepanzen im Raum stehen bleiben.

Ich würde das Gespräch mit dem Chef nochmals offensiv suchen, wenn Dir das Rauchen so sehr am Herzen liegt und Genuss für dich als Argument begründbar ist.

Als ehemaliger Raucher kann ich trotzdem empfehlen, über andere Genüsse als das Rauchen nachzudenken und nicht anderen, sondern vor allem Dir selber einen Gefallen zu tun.

;-)

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Die Frage ist so nicht zu beantworten, da der Energiegehalt einer Eissorte nicht an der Geschmacksrichtung festzumachen ist, sondern an den Inhaltsstoffen insgesamt.

Fett als Geschmacksträger ist ebenso entscheidend, wie das Mundgefühl, welches durch die Inhaltsstoffe beeinflusst wird.

Abschliessend ist der Zuckergehalt interessant.

Meine eigentliche Antwort lautet aber: Iss das Eis, welches Dir am besten schmeckt und wenn Du wegen der Kalorienzahl Gewissensbisse verspürst, dann reduzier die Menge und geniesse bewusst.

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