Hallo liebe Community. Also wir beschäftigen uns gerade in Rechtskunde mit Selbstmordfällen und so als kleinen Exkurs. Und da habe ich eine Frage gehabt, die mir mein Lehrer nicht beantworten konnte. Deshalb wollte ich die mal hier reinstellen.
Person A und B haben sich durch das Internet kennengelernt. Sie wohnen beide bundesländerweit entfernt.
Person A ist depressiv und hatte eine schwere Kindheit. Person A und B tauschen ihre Handynummern aus.
Person B macht A Komplimente und will evtl. was von ihr. Dann schreibt Person B sie mehrere Tage nicht mehr an. Person A kommt nach mehreren Tagen auf B zurück und will eine Beziehung. Person B lehnt ab. Person A hält es nicht aus und droht sich umzubringen. Person B versucht Person A abzuhalten. Person B schafft es jedoch nicht und Person A bringt sich um. (Person B hat im Grunde genommen den Selbstmord getriggert...er war zwar nicht der einzige Grund, aber der Trigger...)
Welche Konsequenzen wird es für Person B in Zukunft geben im Sinne vom Recht? Wird die Polizei irgendwie auf ihn zurückkommen oder so? Kann er überhaupt für irgendwas verantwortlich gemacht werden?