hi

du kannst ruhig wohngeld beantragen, dieser wird auch nicht als einkommen auf den kinderzuschlag angerechnet sondern steht dir zur weiteren verfügung

...zur Antwort

Hallo als Kindergeld kann 4 Jahre rückwirkend nachgezahlt werden z.B 2008 - 2005

Wenn du nur Arbeitsplatzsuchend warst bekommst du bzw deine eltern das Kindergeld bis 21 Jahre wenn du Ausbildungsplatz suchend bist / bzw warst bis 25 Jahre. Natürlich musst du nachweise erbringen z.B Bewilligungsbescheid Arbeitslosengeld. Du musst nur beachten das du in jedem Jahr unter 7680€ verdient hast.

...zur Antwort

Du musst dich nur 3 Monate vorher melden wenn dein Vertrag befristet ist also 3 Monate vor Ende der Beschäftigung, wenn dein Vertrag unbefristet ist, musst du dich innerhalb 3 Tage melden nachdem du erfahren hast das du nicht übernommen wirst nach der Probezeit bzw sobald du erfährst das du gekündigt wirst.

Miot der Probezeit hat also die Meldepflicht nix zu tun

...zur Antwort

Die Frage ist doch warum hast du eine Sperrzeit bekommen, wegen Arbeitsaufgabe oder wegen meldeversäumnis? Aber ich gehe einfach mal von einer sperrzeit bei melderversäumnis aus, diese beträgt 1 woche warscheinlich hast du dich nicht 3 monate vor ablauf des grundwehrdienstes arbeitssuchend (geht auch telefonisch) gemeldet siehe auch § 38 Abs1 SGB III.

...zur Antwort