ja kannst du, einfach dich Abmelden. Bzw darfst du auch nebenher arbeiten es darf nur nicht 15 und mehr stunden in der woche sein. Du hast 165€ Frei was du dazu verdienen darfst der rest wird auf das Arbeitslosengeld 1 angerechnet.
hi
du kannst ruhig wohngeld beantragen, dieser wird auch nicht als einkommen auf den kinderzuschlag angerechnet sondern steht dir zur weiteren verfügung
Hallo als Kindergeld kann 4 Jahre rückwirkend nachgezahlt werden z.B 2008 - 2005
Wenn du nur Arbeitsplatzsuchend warst bekommst du bzw deine eltern das Kindergeld bis 21 Jahre wenn du Ausbildungsplatz suchend bist / bzw warst bis 25 Jahre. Natürlich musst du nachweise erbringen z.B Bewilligungsbescheid Arbeitslosengeld. Du musst nur beachten das du in jedem Jahr unter 7680€ verdient hast.
Du musst dich nur 3 Monate vorher melden wenn dein Vertrag befristet ist also 3 Monate vor Ende der Beschäftigung, wenn dein Vertrag unbefristet ist, musst du dich innerhalb 3 Tage melden nachdem du erfahren hast das du nicht übernommen wirst nach der Probezeit bzw sobald du erfährst das du gekündigt wirst.
Miot der Probezeit hat also die Meldepflicht nix zu tun
Die Frage ist doch warum hast du eine Sperrzeit bekommen, wegen Arbeitsaufgabe oder wegen meldeversäumnis? Aber ich gehe einfach mal von einer sperrzeit bei melderversäumnis aus, diese beträgt 1 woche warscheinlich hast du dich nicht 3 monate vor ablauf des grundwehrdienstes arbeitssuchend (geht auch telefonisch) gemeldet siehe auch § 38 Abs1 SGB III.
Hallo,
das Feld Haushaltsaufnahme am ist für die jenigen bestimmt wo das Kind z. B 14 Jahre alt zuvor bei dem anderen Elternteil gelebt hat. Oder z.B wenn das Kind aus dem Ausland zu der Familie kommt.
Also bei neugeborenen Kindern braucht man das Feld nicht ausfüllen ;))