Screenshot machen wäre keine gute Idee. Das fällt unter verbreiten und wird noch härter bestraft.

Wie lange ist das denn her wo du das geschickt bekommen hast? Es wird nicht in jedem Fall wegen sowas eine Hausdurchsung angeordnet.

Wenn du die Bilder gelöscht hast, ist das ein guter Schritt in die richtige Richtung. Allerdings verjährt das erst fünf Jahre nach dem Löschen der Bilder.

Wenn du wirklich im Besitz gewesen bist, auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen. Und dir muss klar sein, wenn die dein Handy einkassieren, dann werden die auch gelöschte Bilder wieder aufrufen.

Also ganz wichtig einen Anwalt kontaktieren!

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