Seid dem 07.07.2010 wurde entschieden, das der Verkäufer die Hin-Versandkosten zurück erstatten muss.
Gerichtlich entschieden, da können auch keine AGBs was drann ändern.
Seid dem 07.07.2010 wurde entschieden, das der Verkäufer die Hin-Versandkosten zurück erstatten muss.
Gerichtlich entschieden, da können auch keine AGBs was drann ändern.
ABER:
Was ist hier mit:
Hinsendekosten-im-Falle-des-Widerrufs
gibt dies bitte unter google ein (Links sind wohl nicht schreibbar hier...)
Da steht das am Aüpril 2010 das Gerichtsjhof entscheiden hat, das der Verkäufer die Kosten zu tragen hat?
Gehören die 4€ nicht als Gesamtpaket dazu?
Also, generell sollte man nix heimliches machen wo der Partner später nicht gerade begeistern sein könnte. Und ein Kind wäre sicherlich eine gefahren Zone für einen Streit oder sogar scheideung der geister. Wenn man einen Kinderwunscht hat, sollte man diesen mit dem Partner besprechen und einen Mittelpunkt finden. Vl den wunsch etwas von ihr aus verschieben und er einfach was vornehmen.
Klar, man könnte die Pille weg lassen und so ein Kind bekommen, nur das der Partner dann nicht gerade begeistert ist würde ich bei diesem fall bei so ca 70-80% schätzen, da er erst später eins haben wollte.
lg