Siehe §12 MRRG. Wurde schon richtig beantwortet, du musst die Wohnung melden, wo du am häufigsten bist. §12 II MRRG. Nur so kleiner Tipp am Rande, es hat immer Vorteile, das Elternhaus als Hauptwohnsitz weiter beizubehalten und die neue Behausung einfach nicht anzugeben. Z.b bei bestimmten Verträgen, bestimmter Post etc... . Sollte man dir irgendwann vorhalten, du hättest deine Meldepflicht verletzt und die falsche Wohnung als Hauptwohnsitz angegeben, liegt die Beweislast nach deutschem Recht immer auf Seiten des Klägers, d.h, man müsste dir beweisen/ nachweisen können, dass du tatsächlich eher in der anderen Wohnung gelebt hast, als in der angegebenen. Und das ist wohl so ziemlich unmöglich. xD

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Das ist schon eine gute Frage, denn das ist schon möglich (=. Du brauchst nur einen wichtigen Grund ! ^^ §314 BGB dazu durchlesen. Ich weiß nicht was das für ein Vertrag ist, aber ich denke mal, es handelt sich um einen schlichten DSL Vertrag? Es ist halt immer mit Aufwand verbunden sowas fristlos zu kündigen, aber es ist durchaus möglich. Z.b wenn du umziehst in einen Haushalt, wo schon eine DSL Leitung vorliegt mit gültigem Vertrag kommst du fristlos raus. Oder wenn du in ein Haus umziehst, wo die vertraglich vereinbarte Leistung nicht mehr erbracht werden kann. Oder wenn die Leistung einfach nicht wie vereinbart erbracht wird, so als ein paar Beispiele. Aber dann Nutzen die Anbieter ihre Macht meist richtig schamlos aus und würden die fristlose Kündigung erstmal ablehnen. Dann brauchst du schonmal nen Anwalt und wenn du Kosten und Nutzen dann abwägst, lohnt es kaum. Hier müsste dringend mal die Rechtsgrundlage der heutigen Zeit angepasst werden. Aber ohne wichtigen Grund hast du keine Chance, dann haben sie dich in der Vertragsfalle, dass ist halt so.

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Zu Frage 1: Nicht nur Männer verlieben sich virtuell ^^, die Relation ist hier wohl etwa 50:50, nach eigenen Beobachtungen. Zu Frage 2: Das kannst du nur für dich entscheiden.^^ Aber du solltest zumindest immer mit in Betracht ziehen, bei deiner Entscheidung, welchen Wert diese Bekanntschaft für dich hat. Aber wenn es reine Internetbekanntschaften sind, sollte man immer vorsichtig sein. Da du nie zu 100% weißt wer dir gegenüber sitzt, es fehlt einfach die direkte Kommunikation. Ein "Lol" im Internet bedeutet halt nunmal einfach nur "Lol", aber wenn du einem Menschen ins Gesicht sehen kannst, wenn er Lacht, hast du immer eine genauere Auffassung. Ich persönlich knüpfe Internetkontakte gar nicht mehr, weil ich persönlich davon nichts halte.

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siehe §31 III Owig i.V.m §26 III StVG. Ein guter Anwalt haut ich da raus (=. Selbst wenn sie dich innerhalb der 3 Monate angeschrieben hätten, könnte man dich da mit Leichtigkeit raus hauen. Irgendwelche Verfahrensfehler machen die immer (=. §9 VwVfG. In jedem Fall erst mal Widerspruch einlegen, das hat nämlich grundsätzlich aufschiebende Wirkung, danach zu einen Anwalt der gut ist. Was der Anwalt kostet kannst du im RVG nachlesen. Ideal wäre eine Versicherung für so was natürlich. Also ich habe mit so was nie Probleme. War das ein Standblitzer, oder Mobil? Wenn er Mobil war, hast du es ja noch einfacher. (= Aber wie gesagt, mehr Infos gebe ich online nicht preis. xD Du musst dich dagegen wehren, dass ist wichtig, hier geht es nicht um gestehen oder gerade stehen. :P

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Na wunderbar, ich hab dann noch weiter gesucht und siehe da, noch wesentlich mehr gefunden, siehe Bilder. Ich habe direkt den Vermieter kontaktiert und ihm diese ekelhafte Sche*** gezeigt, ich hab dann fristlos (außerordentlich) zum Ende des nächsten Monats den Mietvertrag gekündigt. Morgen setze ich noch ein Schreiben auf. Ebenfalls habe ich die Zahlung der kompletten Miete für diesen Monat verweigert, relativ erfolgreich. Auf den neuen, wesentlich entsetzlicheren Bildern, kann man das ekelhafte Teil noch besser begutachten (= Vielleicht kann jetzt jemand diesen Pilz identifizieren und mir sagen, wie gefährlich der Mist tatsächlich ist....

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Da wirst du schlecht etwas machen können (in Bezug auf deinen Post). Du kannst dir selber natürlich ein Urteil bilden und es negativ bewerten, mehr nicht. Es gibt nämlich in Grundgesetz einen sog. Artikel 2 Abs.I GG, der eine gewisse freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährleistet. Eine Anzeigbare Straftat wird es, wenn jemand mindestens die konkrete Absicht zeigt eine Straftat zu begehen und das ist in diesem Video gewiss nicht der Fall.

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Die "Natur"Wissenschaft wird dir die Frage auf das Wie? geben! Eine hinreichende Antwort auf das Warum? kann die Religion geben, allerdings ist es mit Vorsicht zu genießen, man sollte Menschen in ihren Glauben nicht verhindern, dies gewährt bereits Art.4 des GG. Es ist schön für mich wenn "Leute von Heute" überhaupt noch glauben können, viele Halten es für unnötig, veraltet, etc... Wenn du eine religiöse Glaubensrichtung brauchst ist das ok, aber verfalle deshalb nicht gleich in einen Glaubenswahn. Der Glaube soll dir Trost und Hoffnung spenden, dich jedoch nicht autonom gegenüber aller Wissenschaften, wissenschaftlichen Erkentnisse und vor allem Gesetze machen. Das Judentum, der evangelische und katholische Glaube als auch der Islam, sind miteinander verwandt, spätestens seit Abraham, wenn mich nicht alles täuscht. Und wenn du die Schriften der verschieden Glaubensrichtung aufmerksam liest und vor allem teleolgisch interpretierst und nicht dem Wortlaut nach, wirst du feststellen, dass es egal ist, welcher Glaubensrichtung du dich anschließt, aber egal, es liegt an dir (=

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http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Soziales/Wohngeldrechner.php

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Bei mir ists nun schon fast 10 Jahre her (= Da habe ich für Auto und Motorrad ca 1800 Euro bezahlt (zusammen), dass dürfte sich aber nunmehr relativiert haben ^^ Da gabs auch noch keinen Führerschein mit 17 ^^ zumindest nicht in Hessen xD

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jaja mit 13, da habe ich auch meinen ersten Doktor in Philosophie gemacht, das waren noch Zeiten..... Btw. kann man in SW nur technische Sachen studieren (-; Du hättest da was besseres erfinden sollen xD

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Im Zweifel einen Arzt aufsuchen. Und in Zukunft "Extase- Saufen" Vermeiden, wer nicht viel verträgt darf nicht trinken. rein theoreitisch, darfst du vor dem 18.ten nur Low Alcoholics trinken (max Bier) also ab 16-18. und bei dem was schreibst gabs da sicher noch anderes. Mit dem Kater musst du jetzt klar kommen, denk mal drüber nach, was du jetzt davon hattest.

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Wozu brauchst du da eine Vorlage, Du schreibst einfach, dass du mit Erhalt des SChreibens, das Mietverhältnis zum nächstmöglich Zeitpunkt kündigst. Die Kündigungsfrist beträgt bei Mietverträgen i.d.R 3 Monate, du musst die Kündigung aber bis zum dritten Werktag eines jenen Monats einreichen. Bei einer Kündigung bedarf es keiner besonderen Form, da reicht ein Satz in dem alles drin steht.

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du hast es erfasst ! (= Gratulation, dass ist schon erste Schritt! Jetzt musst du dir noch überlegen, was du allein dagegen tun kannst, viel Glück (=

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schlimm, dass die meisten Antworten hier schlicht falsch sind. Wo kämen wir denn hin, wenn wir im nachhein an einen Kaufvertrag noch Bedingungen stellen, so etwas geht und gibt es in Deutschland gottseidank nicht. Das wäre dann ein grundsätzlicher Bruch der allg. Vertragsgestaltung nach dem guten alten BGB. Überlegt mal, ihr verkauft Krempel am Flohmarkt und jeder Käufer würde im nachhinein eine Persokopie zu Absicherung von euch verlangen (das es sich z.b nicht um Hehler-Ware handelt) stellt euch das nur mal vor.....

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Grundsätzlich darf er das nicht, da dies nicht Bestandteil eines regulären Kaufvertrags ist. Er darf es nur, wenn er dies als Vertragsbedingung stellt und du es auch akzeptierst. Wenn es so verlaufen ist, dass du zu ihm gegangen bist, ihm das Angebot gemacht hast, deinen Schrott zu verkaufen und er dann spontan den Schrott abgeladen hat, ist dies als konkludente Annahme des Angebots zu sehen, dies ist dann der ganze Kaufvertrag, somit muss er dir dann nurnoch die Ware bezahlen. Eine Kopie deines Persos kann und darf er im nachhinein nicht mehr verlangen. Das wäre dann ein Vetragsbruch. Er kann das Angebot im nachhinein nach der Annahme nicht ändern. MFG

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