nicht bezahlen, es liegt ein anfechtungsgrund nach § 119 BGB vor. Es ist ein Kaufvertrag/Leihvertrag zustande gekommen, aber nicht mit dem vereinbarten Inhalt. Also "anfechten" nicht bezahlen, da du ja nicht das erhalten hast, wofür du den VErtrag angenommen hast!

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Hallo,

also "clothes over Bros" hat mit Brüder im Sinne der Blutsverwandschaft oder mit Schwarzen wie hier schon gesagt wurde, rein gar nichts zu tun. " Bro" steht für Kumpel/Kerl im american english würde man auch "dude" sagen, aber das reimt sich ja nicht so schön. Es gibt auch andere solcher Sprichwört wie "whores over bros", was wortwörtlich Hu** über Kerle bedeutet, aber gemeint sind natürlich nicht Protituierte sondern Mädchen/Frauen über Kerle. Das bezieht sich darauf das die Frauenfreundschaften stärkere Bedeutung haben als Kerle.So auch mit den "clothes over bros"...Kleider über Kerle...

man kann sowas nie wortwörtlich übersetzen..es aich chicks over dicks, oder bros over whores...

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