Nein, natürlich nicht. Da ihr alles nur mündlich gemacht habt, ist es auch glaubhaft dass er gesagt hat, dass das Zippo rechtzeitig da ist zum Geburtstag. Dies nur so am Rande falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte.
Der Verkäufer soll sich nicht so anstellen, er kann das Zippo anderweitig verkaufen oder evtl. auch zurück geben.
Dies alles gilt aber nur wenn es ein "normales" Zippo ist. Wenn z.B. der Name deines Vaters draufsteht oder andere persönliche Dinge, dann wurde es extra für dich angefertigt und du musst es doch noch abnehmen.