Moin :)

Also entscheidend wird hier sein ob ihr konkret gesagt habt, dass die Karten für euch sind und ob euer Alter für den Verkäufer ersichtlich war. Wenn das so ist, dann (am besten mit deinen Eltern das macht mehr Druck) schreibe dem Reisebüro eine Mail, dass du die Willenserklärung zum Vertragsschluss (Kauf der Karten) wegen arglistiger Täuschung anfechtest.

Denn wenn der Verkäufer wusste, dass ihr Minderjährig seid und die Karten für euch sind (am besten weil ihr ihm das gesagt habt), dann besteht nach meiner Ansicht eine Pflicht zur Aufklärung.

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§ 21 Ausübung der Rechte des Versicherers

(3) Die Rechte des Versicherers nach § 19 Abs. 2 bis 4 [auf Rücktritt] erlöschen nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; [...] Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist [auf Rücktritt] auf zehn Jahre.

§ 22 Arglistige Täuschung

Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.

So das sind mal die relevanten Normen dazu. Grundsätzlich greift für Rücktritt eine 10 Jahres Frist. Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung scheint gem. §22 dennoch möglich. das bedeutet sofern arglistig (mit Vorsatz(also auf Deutsch gezieltes Handeln)) gehandelt wurde ist es egal. Wurde die Verletzung der Anzeigepflicht z.b. fahrlässig verübt, so sollte nach 10 Jahren kein Ausweg für den Versicherer möglich sein.

Im Ernstfall wende dich aber bitte an einen Anwalt.

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Also hier mal das relevante für dich.

Ein Widerruf gleicht einem widerspruch: das bedeutet du musst in Text form antworten. eine Mail reicht aus, aber lass dir die Versandbestätigung ausdrucken für den Notfall. Hier mal ein Link wo du das wichtigste dazu nachlesen kannst:

http://www.vorsicht-im-netz.de/index.php?id=53

Und hier nochmal nützliche Zusatzinformation: ich bin auch mal in so einen Vertrag reingerutscht (hatte aber auch keine Zahlungsdaten angegeben). auf deren Zahlungsforderung habe ich meinen Vertrag gekündigt. Die haben dann noch weiter Geld gefordert, aber ich habe einfach nicht reagiert. Nach circa 4 Monaten wurde ich dann scheinbar aus dem Email Verteiler rausgekickt und habe seit dem Ruhe. (das war vor circa 4 Jahren).

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Ich baue jetzt mal auf den Fragen auf, welche du hier auf der Seite gestellt hast. Ausgehend von diesen rate ich dir dringend davon ab.

Denn ich gehe davon aus, dass ein größerer Altersunterschied vorliegt und du durchaus sexuelles Interesse hast.

Die frage die du stellst ist doch nur, weil du jetzt Bestätigung haben willst, dass es ok ist. Deswegen stellst du diese Frage doch. Also lass es lieber sein

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§ 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

eine körperliche Mishandlung ist jede üble Behandlung welche das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich stört.

Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines Gesundheitsschädlichen Zustandes.

Wie du evtl an den Definitionen erkennen kannst. hängt das immer davon ab, Eine Zuhälterschelle kann unterschiedliche Bedeutung haben. Grundsätzlich ist aber auch eine leichte Backpfeife eine Körperverletzung

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Du müsstest dich auch auf der jeweiligen Uni Seite registriert haben, welche dir dann eine Mail geschickt haben. Das muss man ja auch neben Hochschulstart. Bei manchen kannst du das auch auf der Uniseite einsehen.

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Bezüglich eines Austauschs des Türschlosses ist abzuraten. Dafür findet sich leider keine Rechtsgrundlage, da sie wie du sagtest im Mietvertrag steht.

Bezogen auf die Gefahr des weiteren Diebstahls könnte man evtl. sagen, dass der Austausch des Schlosses durch beispielsweise §34 Stgb gedeckt sein könnte. Dafür brächte es aber zunächst eine akute Gefahr für dein Eigentum, was ich subjektiv hier verneinen würde. Du kannst es zwar riskieren, ich gehe aber davon aus, dass das schlechte Folgen für dich haben könnte (inklusive Schadensersatz, wenn sie beispielsweise sagt, dass sie aufgrund des Ausschlusses aus ihrer Wohnung in ein Hotel musste).

Für die weitere Vorgehensweise ist entscheidend was deine Interessen sind. Wenn es dir darum geht ein gutes Verhältnis zu bewahren, dass solltest du vielleicht erstmal probieren. Wenn dir das egal ist, dann würde ich Anzeige wegen Diebstahls gem. §242 erstatten. Anzeige gem. §202 Stgb (Verletzung des Briefgeheimnis) würde ich nicht erstatten, kannst du aber natürlich.

Ich hoffe ich konnte dir helfen :)

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Moin erstmal :)

Also zu deiner Befürchtung: Ja der Käufer kann sein Geld zurückziehen. Aber wenn er dies ungerechtfertigt tut steht dir immer noch der Rechtsweg offen. oftmals reicht da auch eine schriftliche Ermahnung an den. Also wo du ihn darauf hin weist, dass du ansonsten rechtliche Schritte einleitest.

Zu diesem Thema gab es gerade letztens ein BGH Urteil. Zusammenfassend: Käuferschutz bei PayPal ist ok. Dieser schützt jedoch nicht vor klagen, also der Rechtsweg ist dir ganz normal eröffnet. Der einzige Unterschied, wohl gemerkt zum Nachteil für die Verkäufer, ist, dass das aktiv werden zu dir wandert. Ohne Käuferschutz müsste der Käufer klagen, wenn mit dem Produkt etwas nicht stimmt. Jetzt musst du halt Klagen, wenn er meint das Produkt stimmt nicht und daher zahlt er nicht.

Also was kannst du tun?: Leider nur warten. Im schlimmsten Fall dann halt Drohen und wenn das alles nicht bringt über eine Klage nachdenken, bzw einen Anwalt hinzuziehen. Ich hoffe ich konnte dir helfen

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§53 II SchulG von NRW
(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden. 

So hier mal der entscheidende Auszug aus dem SchulG von NRW. Dies dürfte in den meisten anderen Bundesländern ähnlich aussehen. Betrachtet man nun hier den genauen Wortlaut der Norm "die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern" wird deutlich, dass hier mit das Nachsitzen gemeint ist.

So wie ich den Wortlaut verstehe ist es grundsätzlich nicht legitim euch Gartenarbeit beim Nachsitzen verrichten zu lassen. Aber dies kann durchaus legitim sein, wenn es sich hierbei um eine von Schülern für gewöhnlich verrichtete Arbeit handelt, ihr also so gesehen Nacharbeitet.

Auf der anderen Seite Musst du aber auch bedenken welche Handlungsmöglichkeiten du hast. Du magst zwar im Recht sein, aber dennoch wird wohl kaum jemand den Lehrer zurecht weisen. Oder Willst du ihn gleich verklagen? *lach*.

Und desweiteren schadet ein wenig Arbeit an der frischen Luft weder dir noch dem Gemeinwohl ;P.

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Ja ein paar Dinge gibt es zu kritisieren, aber guck dir mal andere Staaten an. Steuern sind verdammt wichtig und gut. gibt zahlreiche Graphiken die dir Zeigen wo das Geld hinfließt.

Zu erwarten, dass alles Perfekt ist also immer heile Straßen etc. ist utopisch.

Gegenfrage: was glaubst du wie es ohne Steuern aussehen würde. bzw mit niedrigeren. Dann müssten wir unseren Verteidigungsetat unseren Bildungsetat schwächen.

Außerdem ist "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." Art.1 GG. Steuern sind also vor allem auch wichtig um sozial schwache zu Unterstützen.

Wenn dich das Thema wirklich interessiert und es nicht um nur um das (verständliche) Dampf ablassen geht, dann informiere dich doch mal in Richtung "Staatslehre". Das ist ein Akademisches Fach in dem man sich anguckt was der Staat eigentlich genau macht. Was macht den Staat legitim welche Aufgaben hat er. Das trifft eigentlich genau deinen Bereich und gibt einen guten Überblick.

Hoffe ich konnte dir helfen :)

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Du Spricht gerade eine ziemliche Grundsatz Diskussion an. Ja aktuell sieht es so aus. Stichwort Bevölkerungsentwicklung in Deutschland. Aber das kann man gar nicht so einfach sagen, da gibt es total viele Faktoren. Flüchtlingskriese, Grundeinkommen, wirtschaftliche Lage Deutschlands in X Jahren etc.

Ergo ein sehr philosophisches Thema. Mein Tipp kümmer dich rechtzeitig privat um deine Rente und mach dich nicht vom Staat abhängig. Beispielsweise über einen etf Sparplan.

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Um mal hier @Limearts zu ergänzen - ja das Bild ist geschützt ABER es ist extrem simpel, so dass du das Ding einfach kopieren kannst evtl Beleuchtung oder Farbe ändern kannst und du es dann benutzen darfst. Sonst stünde ja quasi jedes "S" unter Urheberschutz. Ich hoffe du verstehst was ich meine.

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  1. Du kannst zuhause grundsätzlich machen was du willst, solange niemand anderes zu Schaden kommt - ergo diese Aussage wäre Zuhause ok.
  2. "Besoffen wie eine Haubitze" je nach dem was das für dich heißt - ab einem gewissen Pegel entfällt die Schuld und somit die Strafe. und dieses "leicht sagen" ist irrelevant. Maßgeblich ist der Grundsatz "in dubio pro reo" auf Deutsch im Zweifel für den Angeklagten. Man muss dir also beweisen können dass zu noch zurechenbar warst. (Bluttest)
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Entscheidend ist hierbei wie offensichtlich das ganze ist. Also ja generell wird erwartet das einfach Ironie erkannt wird. Wenn diese aber nicht 100% ersichtlich ist wird dies nicht von dir Erwartet.

Grundfrage: würde ein normaler Mensch mit durchschnittlichem Wissen und ggf. Sonderwissen (du weißt ja wie dein Kollege normalerweise ist) hier Ironie erkennen.

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