Nein, das ist im Allgemeinen nicht der Fall. Das Weisungsrecht (Direktionsrecht) berechtigt den Arbeitgeber nicht dazu, vom Arbeitnehmer Überstunden zu verlangen. Das liegt daran, dass der Arbeitsvertrag den Umfang der von Ihnen als Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit festlegt. Könnte der Arbeitgeber einseitig im Wege des Weisungsrechts an dieser Schraube drehen, würde er die wesentlichen Vertragsinhalte einseitig verändern.

Etwas anders gilt bei Notsituationen, die allerdings sehr selten sind. Mit „Notsituation“ ist nicht etwa ein plötzlicher Großauftrag gemeint oder eine verspätet eintreffende große Warenlieferung, sondern eine Katastrophe wie eine Überschwemmung oder ein Brand. Solche Ereignisse kann der Arbeitgeber nicht vorhersehen, und außerdem steht dann möglicherweise die Existenz des Betriebs auf dem Spiel. In solchen, extrem seltenen echten Notsituationen kann der Arbeitgeber einseitig Überstunden anordnen.

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darf ich nen Tipp geben? Solarium sieht hässlich aus - natürliche Bräune/naturhautfarbe ist/sind wahre Schönheit ;D

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Ich habe gerade auch Praktikum. Als erstes will die Schule eine Bestätigung haben, dass du einen Praktikumsplatz hast. Das kommt vom "Arbeitgeber". Dann musst du einen Zettel während des Praktikums ausfüllen lassen. Da steht dann drauf, was du wie toll gemacht hast :D

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