Am Sonntag will sich ein Export Händler mein Fahrzeug in Bar bezahlen und mitnehmen. Das Auto soll noch angemeldet bleiben, damit das Auto zum Händler gefahren werden kann. Im Kaufvertrag werde ich eine Frist zu ummeldung setzen und die Uhrzeit aufschreiben bei der Übergabe.

was passiert wenn ein Unfall verursachr wird ? Wer haftet ?

was passiert wenn der Käufer die frist nicht einhält?

da es ein Sonntag ist kann ich der Zulassungsstelle erst am nächsten Tag bescheid geben - kann ich das auch am Freitag vor dem Verkauf melden um auf der sicheren Seite zu sein ?

ich bedanke mich für alle antworten