http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/amtsgericht.html
Eheliche und nichteheliche Kinder sind im Erbrecht gleichgestellt.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft_nichtehelich.html
Hier steht, welche Auskunftsansprüche ein Pflichtteilsberechtigter hat:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/recht-auf-auskunft.html
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/kosten/kosten-testament.html
Hallo,
hier bekommst Du Informationen zum Pflichtteilsrecht:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/pflichtteil_01.html
Gruß
K.
Hi,
hier findest Du eine ganz gute Zusammenstellung:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/dokumente.html
Gruß
K.
Der verbleibende Erbe hat einen Herausgabeanspruch gegen die ausschagende (Ex-) Erbin.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft.html
In die Berechnung der Pflichtteils nach § 2303 BGB fließen alle Nachlassgegenstände ein, unabhängig davon, wo oder bei wem sie sich befinden.
Hi,
was Du im Zusammenhang mit dem Pflichtteilsrecht beachten musst, kannst Du hier nachlesen:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/pflichtteilsberechnung.html
Gruß
K.
Hallo,
wenn keine anderen Verwandten vorhanden sind, erbt die Tochter.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbe.html
Gruß
K.
Hallo,
hier findest Du ein paar hilfreiche Informationen in Zusammenhang mit der Erbschaftsteuererklärung.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/steuern/index.html
Gruß
K.
Hi,
der Vorerbe darf die Erbschaft nutzen, muss aber den Bestand erhalten.
Mehr Infos findest Du hier:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/vorerbe-pflichten.html
Gruß
K.
Hallo,
vielleicht helfen diese Informationen:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erblasser-konto.html
Gruß
K.
Hallo,
hier kannst Du zur Frage der Formulierung einer Enterbung etwas nachlesen:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/enterbung/enterben.html
Gruß
K.
Hi,
wann Enkel bei Tod der Großeltern etwas erben, kann man hier nachlesen:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/enkel.html
Gruß
K.
Hi,
wenn der Nachlass überschuldet ist, solltest Du innerhalb von sechs Wochen die Erbschaft ausschlagen.
Ob der Nachlass überschuldet ist, musst Du selber ermitteln, da hilft kein Gericht und kein Notar.
Es besteht aber auch nach Annahme der Erbschaft die Möglichkeit, die eigene Haftung zu beschränken.
Mehr Infos hierzu findest Du hier:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/nachlassinsolvenz.html
Gruß
K.
Hallo,
Du bist rechtlich unter keinem Gesichtpunkt verpflichtet, Deinen Mann ins Grundbuch zu nehmen.
Mehr Infos findest Du hier:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/vorweggenommene-erbfolge/erbschaft.html
Gruß
K.
Hi,
die Vergütung für den Testamentsvollstrecker wird aus dem Nachlass bezahlt.
Mehr Infos findest Du hier:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/testamentvollstrecker_verguetung.html
Gruß
K.
Hi,
die zentrale Frage wäre, ob bei der Zahlung der 50.000 vom Erblasser/Erblasserin festgelegt wurde, dass das Geld auf einen späteren Pflichtteil anzurechnen ist.
Später geht das nicht mehr.
Mehr dazu ist hier nachzulesen.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/anrechnung.html
Gruß
K.
Hallo,
Du kannst Deinen ganzen Erbteil oder auch den Anteil an dem Elternhaus an Deine Schwester verkaufen.
Näheres kannst Du hier nachlesen:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbteil-verkaufen.html
Gruß
K.
Hallo,
wenn das Testament in die amtliche Verwahrung gegeben wurde, ist die Umsetzung des Testaments sicher.
Wenn es zu Hause aufbewahrt wird, muss es erst einmal gefunden werden.
Mehr dazu findest Du hier:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/testament-erbfall.html
Gruß
K.