Blödsinn, eine Handentriegelung ist nicht Pflicht. Sollte es sich um einen ausgewiesenen Fluchtweg handeln, muß der Schiebetürantrieb auch für diesen zugelassen sein, im Automatikbetrieb öffnet dieser Antrieb, sobald ein Fehler auftritt und er ist ohne überwachten, einfehlersicheren Radarbewegungsmelder gar nicht betriebsbereit. Vielleicht wurde die Tür versehentlich verriegelt, aber auch diese Funktion muß geschützt sein, meist durch einen Schlüsselschalter. Eine mechanische Fehlfunktion, die trotz all dieser Maßnahmen den Antrieb am Öffnen hindert läßt auf mangelhafte Wartung bzw. Sicherheitsprüfung schließen, oder der Betreiber ist zu geizig, notwendige Reparaturen durchführen zu lassen. Die mind. 1x jährliche Prüfung ist gesetzliche Pflicht.

...zur Antwort