Zur eigentlichen Frage .. -> JA! Man bekommt die Finanzierung einfacher als bei der Hausbank. Aus Erfahrung; innerhalb einzelner Minuten. Bonitätsprüfung ist obligat. Egal ob bei der Hausbank, über den Händler; egal ob selbständig oder nicht. Dass eine Vollkasko Versicherung Pflicht wäre ist Quatsch. Stimmt so allgemein nicht. Aber ratsam auf jeden FAll, so lange man fremdes Geld spazieren fährt. Dass Finanzierungen für Selbständige von vorneherein schwierig wäre ist ebenfalls Quatsch. Benötigt wird eine aktuelle BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) vom Steuerberater, bzw. eine Bilanz bei Kapitalgesellschaften (GmbH etc.)Grundvoraussetzung in jedem Falle ist ein ausreichendes Einkommen. Die Bank ermittelt dies aus Haushaltspauschale abzüglich der gewünschten Monatsrate. Wenn dann noch was übrig ist paßt´s.

...zur Antwort

@BigKingXXL - was hast Du denn da verkehrt gemacht? Nicht ´n Bissl viel Aufwand betrieben und bezahlt?


HU & AU neu, italienische Papiere mitnehmen und fertig ist´s. Haben wir hier schon mehrfach praktiziert? Vollabnahme? Wofür denn? Oder war das Auto insgesamt noch sehr speziell mit italienischer Gasanlage oder sowas?

...zur Antwort

Völlig problemlos inzwischen. Kein Zoll, keine Umsatzsteuer. Italien gehört zur EU. Somit genügen eine neue deutsche Haupt- & Abgasuntersuchung (unabhängig von der Dauer der Stilllegung) und die italienischen Papiere zum Vorlegen bei der deutschen Zulassungsstelle zum Anmelden und zum Erlangen eines deutschen Fahrzeugbriefes. Haben wir hier schon mehrfach praktiziert.

...zur Antwort

Klares NEIN. Auto zu alt für jegliche Kulanz/Gewährleistung oder was auch immer... VW wird sich sicher auch fragen "warum auch" Hat doch etliche Jahre und mehr als eine Erdumrundung gehalten. Aber so ungewöhnlich ist das auch nicht dass Federn brechen. Ist allerdings eher und häufiger bei Franzosen der Fall. Rekord ist 4 gebrochene Federn an einem Laguna.

...zur Antwort

Aber wirklich beantwortet ist die Frage von niemandem. Insgesamt ist es aber auch schwierig, so lange jemand Fragen stellt wozu die Grundlagen völlig offen sind. Ohne den Inhalt vom Kaufvertrag zu kennen kann man sowas allgemein keinesfalls beantworten. Fakt ist, in Deutschland herrscht für solche Geschäfte vertragsfreiheit. Man kann und darf mit jedem alles vereinbaren. Allerdings gibt es hierbei auch Einschränkungen. Nämlich dass ein Ausschluß von Gewährleistung nur noch bei Geschäften möglich ist, welche Privatpersonen untereinander tätigen. Hier wurde das Fahrzeug aber offenbar von einem Händler gekauft, der sich seiner Gewährleistung nicht entziehen kann & darf. Wesentlich ist dann aber noch zu beurteilen ob es sich überhaupt um einen Mangel im eigentlichen Sinne handelt, oder möglicherweise in einem altersbedingten Defekt bzw. Verschleiß. Aber wie immer gilt, reden mit den Leuten hilft meistens! Wurde das Problem denn überhaupt bisher beim Händler vorgetragen?

...zur Antwort

Sehe ich (genauso wie unser Hausjurist) ganz anders! Deine Rechtshilfe hat eher kein Interesse denke ich. Wenn noch support benötigt wird.. --> melden!

...zur Antwort

Zu viel Gedanken gemacht von Anfang an. Richtig, das Ganze zielt auf den Gewährleistungsauschluss ab. HIer offenbar in Kombination mit arglistiger Täuschung. Da das aber inzwischen auch beim letzten Gericht in Deutschland angekommen ist, wird diese Vorgehensweise in der Regel so behandelt, dass der Ausschluss gekippt wird, und der Händler mit der ursprünglichen 24 Monate Gewährleistung im Boot ist.

!!! WICHTIG !! DER HÄNDLER muss sich überzeugen ob ein gewerblicher Kauf, oder eine Anschaffung zur gewerblichen Nutzung auch tatsächlich vorliegt! Das blose angeben davon im Vertrag genügt bei Weitem nicht!

Aber ansonsten Rechtsschutz? -> beraten & klären lassen!

...zur Antwort

Hallo, "Aber kann ein Kühler innerhalb von vier Monaten so kaputt gehen oder hat der Händler mit der einen Mangel verschwiegen?" Sicherlich richtig von Deiner Seite aus. Allerdings bedenke, dieser Kühler ist nicht erst seit 4 Monaten dort drin, sondern vermutlich seit 10 Jahren und 4 Monaten. Maßgeblich für die Gewährleistung ist, dass der "mangel" (ich würde hier eher von Defekt sprechen) bereits VOR Gefahrübergang/Auslieferung vorgelegen hat. Hierzu ist der Händler in der Beweispflicht für die ersten 6 Monate nach der Auslieferung. Bei diesem Sachverhalt hat er es aber eher leicht. Mit diesem Vorwurf konfrontiert wird er sicher fragen wie Sie mehrere Monate mit einem Kühler fahren konnten der schon bei Abholung defekt war. Hatten Sie bereits Kontakt mit dem Händler? Vielleicht macht man sich viel zu viele Gedanken. Miteinenader reden hilft häufig! Ansonsten gibt es noch Lösungen hinsichtlich "Kulanz", oder "Händler zahlt Material & Kunde die Arbeit" oder, oder.... Oder mir Bescheid geben, und ich schicke einen passenden Kühler zu ;-) Viele Erfolg!

...zur Antwort

Ist beleuchtet. Nach Sicherung braucht man nicht zu schauen wenn der Rest funktioniert, ist nicht separat abgesichert. Eine einzige kleine Glühlampe beleuchtet die Schaltereinheit. Verteilt wird das Licht über einen transparenten Lichtleiter dahinter. Geht recht einfach instandzusetzen. Drehschalter abziehen, der Rest ist dann schon zu sehen.

...zur Antwort

Warum macht Ihr es Euch so schwierig? Mein Vorschlag wäre DIESEN Vertrag zuerstmal zu lesen! Dort steht nämlich alles hier gefragte drin. Insgesamt wart Ihr doch schon ganz nah dran

...zur Antwort

Ich möchte lösen! ;-) Ziemlich sicher ein Wiesmann gewesen. Einfach mal in den Bildsuchmaschinen als Suchbegriff eingeben, und mir erzählen ob ich richtig lag.

...zur Antwort

Ich kann Dir das beantworten. Richtig ist zuerstmal die Nachfrage ob der Vertragspartner gewerblich (Händler/Autohaus) ist, oder eine Privatperson. Ansonsten gilt hier weitestgehend Vertrgsfreiheit! Was kompletter Quatsch ist, ist dass es eine generelle Möglichkeit zum Rücktritt von Verträgen gibt. Keine Ahnung woher dieser Irrglauben immer wieder und regelmäßig herkommt. GIBT ES NICHT!! Je nachdem also was Ihr vertraglich vereinbart habt gilt das inhaltlich weil angenommen und unterschrieben mit jeglichen Konsequenzen.

...zur Antwort

Aufenthaltsgenehmigung ?

Wenn es um einen Bürger der EU geht, hat/braucht dieser nicht einmal mehr eine Aufenthaltsgenehmigung. Aber alles spekulativ, solange der "Fragende" sich nicht wieder äußert dazu sind diese Diskussionen eher nutzlos.

...zur Antwort

So, und jetzt mal die richtige Antwort von jemandem der täglich Fahrzeuge an- und ummeldet.

  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • Bescheinigung HU/TÜV/Hauptuntersuchung
  • Bescheinigung AU/Abgasuntersuchung
  • Einzugsermächtigung KFZ Steuer (vor Ort)
  • Gültiger Personalausweis
  • Versicherungsbestätigung

Kaufvertrag? Wozu? Noch nie gebraucht...

...zur Antwort

Richtig, was jbinfo sagt. Die genannten Unterlagen reichen in der Regel aus. Allerdings, kann es sein dass Du möglicherweise keinen Deutschen Personalausweis hast? In solchen Fällen sichern Banken sich manchmal noch anderweitig ab.

...zur Antwort

FINGER WEG VOM TACHO, ES SEIN DENN ER IST DEFEKT!!!

Tachoanpassungen / "Korrektur" von Kilometerständen ist endlich und seit einiger Zeit strafbar!

Warum sollte überhaupt angepaßt werden? Dieses Instrument speichert lebenslang die GESAMTLAUFLEISTUNG des Fahrzeuges. Diese ist maßgeblich bei der Bewertung. Würde ein wirklich neuer Motor eingebaut werden ist sicher von einer echten Wertsteigerung zu sprechen. So dass es eine Werkstattrechnung über das Aggregat, und dessen Einbau beim jeweiligen Kilometerstand gibt. Im konkreten Fall hier wird/wurde ein gebrauchter Motor eingebaut. In solchen Fällen weiss in der Regel, ausser auf Zuruf, sowieso niemand wieviel diese Teile überhaubt und wirklich gelaufen haben. Und, bei einem 11 Jahre alten Fiat Bravo fällt dies inzwischen auch nicht mehr wirklich ins Gewicht.

...zur Antwort