Beaufsichtigen ist eine Tätigkeit kurzfristiger Natur und meint lediglich die Inobhutnahme für z.B. tagsüber (Kinder, Senioren). Betreuung hingegen meint die längerfristige rechtliche Zuständigkeit für einen Menschen, z.B. als gerichtlich bestellter Betreuer gemäß § 1896 BGB (z.B. für Demenz- oder psychisch Kranke).
Wer innerhalb seiner Familie eine gesetzliche Betreuung übernimmt, kann hierfür nach Ablauf eines Betreuungsjahres eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 323 Euro beantragen. Voraussetzung ist hierfür die Erstellung und Abgabe eines Betreuungsberichtes (muss jedes Jahr erstellt werden). Damit soll der Betreuer für alle kleineren Auslagen und Aufwendungen entschädigt werden (Porto für Briefe, Büromaterial, Telefonate etc.). Damit sind aber auch alle Auslagen abgegolten Es handelt sich hierbei - wie der Begriff aussagt - um eine Entschädigung, nicht um eine Erstattung aller Auslagen. Letztere wäre es, wenn tatsächlich alle Vorauslagen nach Vorlage der ganzen Zahlungsquittungen erstattet würden. Das ist aber bei der ehrenamtlichen Betreuung nicht vorgesehen. Unter gewissen Umständen (ser viele Begleitungsfahrten, hohe Entfernung zum Betreuten) ist die zusätzliche Erstattung vo Fahrtkosten möglich, muss aber vorher gesondert beim Betreuungsgericht beantragt werden.
Die Übernahme einer Betreuung innerhalb der eigenen Familie will gut überlegt sein, da man - je nach gerichtlicher Festlegung der Aufgabenkreise - das Leben für einen anderen organisieren muss. Noch dazu fehlt es dann durch die emotionale Nähe an professioneller Distanz. Das mag in vielen Fällen unproblematisch sein, wird jedoch zur eigenen Belastung, wenn derjenige besonders schwer psychisch oder gar an einer Sucht erkrankt ist. In diesen Fälle sollte man sich professionelle Hilfe suchen. Hier sind auch die Betreuungsvereine sehr hilfreich; man kann hier auch die Betreuung teilen (entscheidet aber stets der Betreuungsrichter).
Ich hoffe, ich kann Dir damit ein wenig weiterhelfen.
Es gab einen Ort namens Ober Görisseiffen und heißt heute Płóczki Górne.
Hallo rosti, möglicherweise hat der Begutachtete Schwierigkeiten, einen Teil seiner Alltagsgeschäfte (Umgang mit seinem Vermögen, eigene Gesunderhaltung, Öffnen der Post etc.) richtig wahrzunehmen. So etwas kann z.B. bei psychischen Erkrankungen passieren und auch in Verbindung mit einer Suchterkrankung (z.B. Alkoholsucht) sich verstärken. In solchen Fällen benötigt der Betroffene Hilfe durch eine andere Person, die mit ihm zusammen oder selbst die Geschäfte für ihn wahrnimmt.
Sicherlich gibt es einen Grund für die Erwerbsminderungsrente?
War der Betroffene zuvor nicht in der Lage, eine Vorsorgevollmacht einzurichten und eine Person seines Vertrauens zu bevollmächtigen (z.B. Ehegatte, Sohn, Bruder), muss vom zuständigen Betreuungsgericht ein sog gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Das Gericht wird im Regelfalle zusammen mit der Betreuungsstelle zunächst versuchen, einen geeigneten ehrenamtlichen Betreuer in der Familie zu finden. Wenn das nicht gelingt - weil sich keiner eignet, keiner da ist, oder die Familienmitglieder dieses nicht wollen - bestellt das Gericht einen professionellen gerichtliche Betreuer. Das kann ein selbständiger Berufsbetreuer sein, oder einer, der in einem Betreuungsverein angestellt ist.
Die Prüfung, ob eine gerichtliche Betreuung für jemanden eingerichtet werden muss, kann jeder beim Amtsgericht (genauer: Betreuungsgericht) anregen. Das ist zunächst nichts Verwerfliches, sondern zeigt geradezu, dass jemand genauer hingesehen hat, dass dort jemand (in Deinem Fall der Begutachtete) Hilfe braucht und offenbar keiner im Umfeld vorhanden ist, der die Hilfestellung gibt. Das ist verantwortungsvoller als bloßes Wegschauen.
Im Regelfall (und so sieht es das Betreuungsrecht auch vor), sollte die Betreuung nur so lange und auch nur in einem bestimmten Umfange bestehen (sog. Aufgabenkreise), wie die Betreuung wirklich notwendig ist.
Bevor aber jemand wirklich unter Betreeung gestellt wird, erfolgt eine Vorstellung beim örtlich zuständigen Amtsarzt. Die Betreuungsstelle des Landkreises gibt ebenfalls eine Stellungnahme ab, da auch hier zunächst nach anderen Hilfsmöglichkeiten gesucht wird. Nur der Betreuungsrichter darf eine Betreuung anordnen. Diese wird vom Gericht auch stets nur befristet angeordnet.
Wenn Du Dich näher erkundigen möchtest (solltest Du auch), empfehle ich Dir den örtichen Betreuungsverein (leider hat nicht jeder Landkreis einen) oder die Betreunngsstelle (ist im Regelfalle beim Gesundheitsamt des Landkreises angesiedelt). Die Betreuungsvereine bieten oftmals auch kostenfreie Fortbildungsabende für Interessierte an.
Viel Erfolg.
Hallo Tonliese,
Hut ab, tolle Leistung. Eine solche Leistung über einen so langen Zeitraum zu erbringen!
Aber nun zu Deiner Frage:
Wurde bei Deinem Sohn eine Plegestufe seitens der Pflegeversicherung zuerkannt? Wenn nicht, solltest Du dieses umgehend tun. Sprich hierzu Deine Pflegekasse an; sie nimmt den Antrag auf und schaltet den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein. Ihr bekommt daraufhin Besuch von einem Gutachter, der die Situation vor Ort aufnimmt und eine bestimmte Pflegestufe empfiehlt (abhängig vom Hilfebedarf). Anschließend erhältst Du einen Bescheid über die bewilligte Stufe. Damit verbunden ist dann die Bereitstellung von einem monatlichen Betrag für z.B. einen ambulanten Pflegedienst, der Dir bei Deiner täglichen Arbeit helfen kann.
Parallel kannst Du einen ambulanten Pflegedienst ansprechen. Die Erstberatung ist i.d.R. kostenfrei; hier kommt jemand auch nach Hause und bespricht die Situation und Pflegemöglichkeiten. So kannst Du für Dich prüfen, ob dieser Dienst für Euch in Frage kommt. Das ist schließlich auch eine Vertrauensangelegenheit, wer ins Haus kommt und wen Du an Deinen Sohn lässt.
Über die Krankenkasse kannst Du auch nach Erholungsmöglichkeiten für Dich fragen; ich denke mal, eine - wenn auch nur kurze - Auszeit ist notwendig, damit Du nicht irgendwann zusammenbrichst. Davon hat Dein Sohn auch nichts.
Weitere Tipps findest Du z.B. über: http://www.pflegestufe.info
Ebenso gibt es viele Tipps auf den Internetseiten der Krankenkassen, z.B. AOK, BKK etc.
Viel Erfolg und weiterhin viel Kraft. Beste Grüße
Ich habe als Betreuer einst in einer ziemlich ähnlichen Situation gesteckt. Das Zaubermittel heißt "Einwilligungsvorbehalt"; mit diesem hast Du mehr Handlungsmöglichkeiten (Sperren von Konten, Sperrung von EC-Karten, Auflösung bzw. Veränderung von Konten.
Diesen Einwilligungsvorbehalt erhält mal erst, wenn der Aufgabenkreis Vermögenssorge schon besteht, und weitere Erkenntnisse bzw. Anlässe vorliegen, die eine weitere Einschränkung rechtfertigen. Dieser Einwilligungsvorbehalt muss jedoch wieder beim Gericht beantragt werden. Weise im Antrag darauf hin, dass es sich um eine sehr dringende Angelegenheit handelt.
Ferner empfehle ich Dir - falls noch nicht geschehen - mit einem Betreuungsverein Kontakt aufzunehmen. Dort kannst Du Dich ebenfalls beraten lassen. Die Vereine haben zwar ein Interesse, Betreuungen selbst zu übernehmen, sind jedoch auch verpflichtet, im Rahmen ihrer sog. Querschnittsaufgaben ehrenamtliche Betreuer zu beraten. Dazu bieten sie i.d.R. auch kostenfreie Fortbildungsabende an. Ich habe hiervon ebenfalls profitieren können.
Ich wünsche Dir viel Erfolg - und auch viel Kraft.
Eine Allgemeinbildung baut sich nicht allein durch Datenwissen (z.B. Schauspieler-Daten, wann wer mit wem liiert ist etc.) auf. Es geht bei der Allgemeinbildung auch darum, dieses Faktenwissen einzusetzen, um für sich etwas bewerten oder eine Meinung bilden zu können. Beispiel: Lernst Du nur die Jahreszahlen irgendwelcher Ereignisse auswendig, heißt das noch lange nicht, dass Du über Geschichte verstehst. Diesen Zugang erhält man erst, wenn man sich mit dem sog. Kontext beschäftigt und lernt, wie die damaligen sozialen oder politischen Machtverhältnisse waren, zu welchen veränderten Situationen die Ereignisse später führten. Okay, das nur als Beispiel. Ein gute Allgemeinbildung zu erlangen dauert: Dein Wissen muss sich ja auch erst bilden (obwohl ich davon ausgehe, dass schon eine Menge da ist). Um ein breiteres allgemeines Wissen zuzulegen empfehle ich Dir folgende Buchreihen, die man sich in Stadtbiliotheken ausleihen kann: Was-ist-was (ist zwar überwiegend für Jüngere - verschafft aber einem schnell das Wichtigste Wissen zu einem Thema), Reihe "Stichwort .." aus dem Heyne-Verlag oder auch "30 Minuten für ..." aus dem GABAL-Verlag. Diese Bücher sind keine "dicken Wälzer" und reichen aus, sich einen Überblick über ein Themengebiet zu verschaffen. Viel Erfolg.
Welche Wohnformen gibt es für ältere Menschen außer Alten- und Pflegeheime? -> betreutes Wohnen, Wohnstift, Ambulant betreutes Wohnen
Wie wahrscheinlich ist es, dass künftig Pendler vermehrt von zuhause arbeiten können, statt weiterhin täglich z.B. 1 Stunde zur Arbeit fahren, um ins Büro zu kommen? -> CO2-Einsparung, Staureduzierung, weniger Unfallrisiken, mehr Zeit für Familie
Hallo Hexxxe 23, die neue Partnerin hat natürlich in Ermangelung einer Vollbeschäftigung mehr Zeit, gewisse Termine etc. wahrzunehmen; das wäre zunächst ja durchaus ein wünschenswerter Umstand. Meine Gattin hat sich zunächst für das "Zuhausebleiben" entschieden, da wir mangels anderer Angehöriger so auf andere Betreuungskräfte verzichten können und immer mach der Schule auch ein "echter" Elternteil für das Kind da ist.
Dass Du Deiner Rolle als Mutter gerecht werden willst, dürfte jeder Erfahrene wahrnehmen. Ist zudem als quasi Alleinerziehende auch alles andere als einfach. Zu Deinem Experiment beweist Du eine Menge Mut, da Du Dein Liebstes ja zu seinem Besten testweise zum Vaterlässt.
Vielleicht meint es die neue Partnerin Deines Ex-Mannes ja wirklich nicht schlecht; dennoch stimme ich Dir zu, dass die Art ("..über den Mund fahren") wirklich nicht die richte ist und wenig von gegenseitigen Respekt zeugt. Vielleicht muss auch diese Beziehung zwischen Euch (also zwischen Dir und der neuen Partnerin Deines Ex-Mannes) erst einmal wachsen. Auch das will gelernt sein.
Meine Empehlung: a) Du hast noch alles in der Hand, denn der Testmonat ist noch nicht 'rum! b) Sprich' mit Deinem Kind darüber! Es wird Deine Sorge verstehen. c) Biete Deinem Sohn eine Rückkehrmöglichkeit! Auch er sollte die "Notbremse" jederzeit ziehen dürfen! d) Lege Spielregeln fest! Du solltest dabei darauf achten, dass auch die neue Partnerin nicht gleich das Gesicht verliert. Damit zeigst Du, dass Du sie ernst nimmst, machst aber deutlich, dass Du ebenfalls als "Mitspielerin" weiterhin selbst ernst genommen werden möchtest.
Viel Erfolg!
Bei Pflegestufe 2 gibt es ....
a) zwar keine Erstattungen für den Umzug, diese Aufwendungen kann man jedoch über die Einkommensteuer ggf. geltend machen,
b) für notwendige Umbauten in der NEUEN Wohnung einen Zuschuss von der Pflegekasse (nicht von der Krankenkasse, es sind getrennte "Töpfe"),
c) Mittel von der Pflegekasse für die häusliche Pflege, um z.B. einen ambulanten Pflegedienst für die (Körper-)Pflege zu beauftragen und
d) Mittel aus der Verhinderunspflege in Höhe von 1.510,-- EUR je Kalelnderjahr für z.B. eine stundenweise bezahlte Aufsicht, wenn man selbst wg. Erledigungen länger außer Haus bleibt. Diese V.-Pflegegelder werden auf Nachweis und auch nur an Personen, die nicht 1. od 2 . Grades verwandt sind, ausgezahlt (z.B. Bekannter, Nachbar).
Viele Erfolg.
Zwischen 30 und 60 EUR; wenn Du Akademiker bist, kann es auch mehr sein. Das hängt aber von der Einichtung ab.
Warum stehst Du denn unter Betreuung? Im Raum Hannover (evtl. in Wunstorf?) gibt es eine Selbsthilfegruppe für psychiatrieerfahrene Patienten (mal googeln). Vielleicht kannst Du dort mehr Hilfe erhalten.
Zunächst einmal meine Hochachtung, dass Du diese Aufgabe schon seit 5 Jahren wahrnimmst und weiterhin für Deine Mutter dasein möchtest. Deine Entscheidung, dass Haus zu verkaufen und umzuziehen ist klug, da Du Euch somit von anderen zeitraubenden Arbeiten entlastest (Schnee schippen, Rasen mähen etc.).
Frage zur Betreuung: Nennst Du dich so, weil Du Deine Mutter betreust oder hast Du auch den offiziellen Status durch ein Betreuungsgericht (ehem. Vormundschaftsgericht am Sitz des Amtsgerichtes) erhalten?
Wenn Du noch keine offizielle gerichtlich bestellte Betreuerin bist und keine Vorsorgevollmacht besitzt, hast Du im Ernstfall (rein formal gesehen) gar keine Hanhabe, irgendetwas für Deine Mutter zu übernehmen. Du dürftest dann (streng genommen) noch nicht einmal die Post öffnen und über den Umzug Deiner Mutter entscheiden.
Wenn Du Dich nun vom Betreungsgericht zur Betreuerin ernannt wirst, erhältst Du offizielle die Vollmacht, viele Dinge nun mit richterlicher Erlaubnis für Deine Mutter tun zu dürfen. Hierfür erhältst Du dann auch einen offiziellen Ausweis. Die Aufgaben,die Du dann offziell übertragen bekommst (Post öffnen, Wahrnehmung von Behördenangelegeheiten, Unterbringung, unterbringungsähnliche Maßnahmen etc.) machst Du scheinbar ja ohnehin schon. Nachteil: Am Anfang musst Du ein komplettes Vermögensverzeichnis erstellen und 1x jährlich einen Bericht an das Betreungsgericht erstellen.
Der Hausverkauf muss jedoch richterlich genehmigt werden, weil es eine einschneidende Vermögensänderung für Deine Mutter darstellt. Hierzu reicht dann jedoch zumeist ein nomrmaler Brief an das Gericht, in dem Du die Situation darlegst. Im Regelfall dürfte die Genehmigung erteilt werden, da die Gründe nachvollziehbar sind, Deine Mutter somit noch nicht in ein Heim muss und die Betreuungsgerichte eigentlich froh sind, Familienmitglieder zu finden, die die Betreuung übernehmen (ist für die Gerichte deutlich günstiger).
Nicht zu vergessen: Wie ist Deine persönliche Lage? Kommst Du damit klar? Muss Deine Mutter rund um die Uhr beaufsichtigt werden? Falls die Betreuung einem das eigene Leben "raubt", gibt es verschiedene Unterstützungsformen wie Teilung der Betreuung und Unterstützung durch einen Betreuungsverein.
Pflegestufe: Hat Deine Mutter bereits eine Pflegestufe? Falls nicht, beantrage diese mithilfe des Hausarztes bei der Pflegekasse. Wenn eine Pflegestufe anerkannt wird, kannst Du hierdurch weitere Unterstützungen wie ambulante häusliche Pflege erhalten. Ebenso eine Verhinderungspflege: 1510 EUR jährlich, womit Du z.B. eine andere Person zum Aufpassen bezahlen kannst, wenn Du wichtige Erledigungen außerhäusig erledigen musst.
Unabhängig, ob Du eine gerichtliche Betreuerin bist oder nicht: Alle Betreuungsverein bieten eine kostenlose Fortbildung an. Das Programm ist zwar meist sehr unterschiedlich und hängt von den Möglichkeiten des Vereins ab. Aber das Programm ist kostenlos und ermöglicht einen Austausch mit Menschen, die in der gleichen Situation stecken. Beispiel: http://www.wob-bv.de
Ich wünsche Dir weiterhin viel Erfolg und viel Kraft.
Bezüglich des Tickets erkundige Dich beim örtlichen Verkehrsverbund. Zwar bist Du kein Schüler, jedoch eine Person ohne Einkommen. Wenn Du eine Praktikatenbescheinigung vom Betrieb oder Weiterbildungsträger erhältst, wirstDu vielleicht einem Schüler gleichgestellt und kannst ein ermäßigtes Ticket wie bisher erhalten.
Ja. Generell kann jeder im begründeten Verdachtsfall die Betreuungsstelle beim Landkreis oder beim Amtsarzt (Gesundheitsamt des Landkreises) einen Fall anzeigen. Dieser wird dann von Amts wegen überprüft.
Bisher wenig bekannt ist die Tatsache, dass scon gelegentlicher Alkoholgenuss während der Pubertät die Produktion von Wachstumhormonen unterdrücken, behindern oder gar ganz beeinträchtigen kann; kurzum: die Gefahr besteht, dass Du mit einem Mal nicht mehr wächst. Diese "Technik" haben in den 60er und 70er Jahren (leider) etliche Hundezüchter angewandt, um Zwergpudel zu züchten.
Kaltmiete ist die Wohnungsmiete, zu der die Heizkosten noch hinzugerechnet werden müssen. In diesen Fall hat die Wohnung einen separaten Strom- und ggf. einen Wärmezähler.
Bei der Warmmiete sind die Heizkosten in der Monatsmiete bereits enthalten. In diesen Fall ist die echte Heizkostenermittlung nicht möglich, da die Wohnung z.B. über eine Zentralheizung versorgt wird und der Vermieter die Heizkosten des Vorjahres auf die gesamten m² aller Wohnungen einheitlich umlegt.
Folgende Hilfestellung kann ich Dir empfehlen:
1.) Nimm mit dem örtlichen Seniorenbüro Kontakt auf. Sie ist entweder bei der örtlichen Samtgemeinde und/oder beim Landkreis angesiedelt. Diese Einrichtungen gibt es noch nicht so lange und sie sind auch sehr unterschiedlich in ihrer Arbeit und Erfahrung. Also, erwarte keine Wunder; ist aber besser als nix.
2.) Manche Kirchen bieten einen Besuchdienst an. Dieser wird durch Ehrenamtliche geleistet. Wende Dich an das örtiche Büro der Kirchengemeinde.
3.) Der Sozialverband Deutschlands (SoVD) unterhält vielleicht auch einen sog. Ortsverband in der Nähe oder vielelicht sogar im Ort. Die Aktivitäten dort hängen vom Engagement der ehreamtlich Tätigen Vorstandsmitglieder ab. Wenn Du Deine Mutter als Mitglied anmeldest, kann sie selbst bzw. kannst Du für Sie auch eine Sozialberatung in Anspruch nehmen.
4.) Wenn die Wohnung für Deine Mutter nicht mehr geeignet ist, empfehle ich wirklich den Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, ggf. mit Anschluss wie Betreutes Wohnen (das ist nicht mit einem Heim identisch).
Viel Erfolg.
Bei einer Betreuung im nicht-pflegerischen Sinne kannst Du Mittel im Rahmen der sog. "Verhinderungspflege" erhalten (max. 1.510,-- EUR pro Jahr). Die betreuunde Person darf nicht mit der Betreuten verwandt sein und muss Dir den Einsatz schriftlich bestätigen (ich habe hierzu ein Formular entwickelt, welches ich mit den Unterschriften bei der Pflegekasse einreiche). Die betreuende Person ist in dieser Zeit bei ihrer Tätigkeit auch gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist jedoch, dass Deine Oma bereits eine Pflegestufe besitzt und noch nicht im Pflegeheim lebt (sonst ist es ja keine Verhinderungspflege).
Wie Du bereits aus einigen Antworten ersehen kannst, ist jeder Betreuer rechenschaftspflichtig, jedoch i.d.R. 1x im Jahr. Wenn Du Dich in der Lage siehst, Ein-/ Ausgaben nachprüfen zu können und zu wollen, sprich mit dem Betreuer darüber, ob Du nicht z.B. 1x im Quartal mit Ihm darüber sprechen kannst bzw. er Dir Belege zeigt. Du kannst es auch damit begründen, dass Du gerade dadurch Dein Misstrauen abbauen möchtest - und dass kann auch nur im Sinne des Betreuers sein.
Ich bin selbst Betreuer und habe diesen Wunsch meiner Betreuten respektiert, auch wenn es ein wenig Arbeit mehr macht, ist es dennoch eine ZUSAMMENarbeit !!!
Damit genau diese Diskussionen ausbleiben, habe ich einem meiner Betreuten, für den ich einst sogar einen Einwilligungsvorbehalt durchgesetzt hatte, bei der Sparkasse eine Kundenkarte (ohne Auszalungsfunktion) beantragt. Während ich alle Geschäfte per Online-Banking für ihn erledigte, hatte er somit aber auch die Möglichkeit, selbst Kontoauszüge zu holen und über getätigte Zahlungen mit ZEITNAH Fragen zu stellen.
Das Betreuungsgericht fand das ganz okay, da ich meinen Betreuten somit ein Stück zur Selbstständigkeit zurückführen konnte. Dennoch befreite mich das nicht von den Jahresberichten, aber das war ja auch nicht mein Ziel. Ziel war Vertaruen zu schaffen und somit auch die Angst zu nehmen.
Versuch's! Viel Erfolg!