In jedem Kaufvertrag für Privatleute muss man ankreuzen,oder eben nicht,ob es sich um ein ehemaliges Fahrschulfahrzeug,einen ehemaligen Mietwagen,oder es sonst gewerblich genutzt wurde.Das gilt natürlich für gewerbliche Händler um so mehr,dies mitzuteilen.

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www.peha.de bietet so etwas an.Nennt sich PHC.Lass Dich dort beraten.Die haben einen Super Service.

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Der Besitz ist nicht strafbar.Aber die Verwendung!Da kommen mehrere Delikte auf dich zu! Amtsanmaßung,unerlaubte Verwendung von Sonderlichtzeichen,etc.!

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Zahnärzte sind natürlich auch Unternehmer und Kaufleute.Klingelt's??

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Du bekommst gleich mehrere Anzeigen in einem Wisch.Warten auf den Führerschein,Fahrzeug anmelden und verkehrstauglich machen,würde ich unbedingt empfehlen.

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Hallo Schatzimausi...

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Das geht.Folge deinem Herzen.Mehr sag' ich net.

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