Hallo erstmal,
ich hoffe mir kann jemand bei miener Frage mit Sachkundige weiter helfen?!
Ich stand vor dem Landgericht und wurde für etwas verurteilt, was ich nicht begangen habe. Grundlegend lag das an meinem Anwalt. Ich habe mehrer tausend Euro in Sachverständigengutachten investiert, das meine Unschuld beweisen sollte. Das Gutachten hatte Erfolg. Meinem damaligen Anwalt lag das Gutachten vor. Er hat mich aber immer dahingehend vertröstet diese erst zum Schluss einsetzen zu wollen, Erst nachdem alle Zeugen ausgesagt hatten. Jedoch hat er das solange hinausgezögert, das es gar nicht mehr dazu kam , dass er es vorlegen konnte. Ich weiß, das hört sich total bescheuert an, aber es ist nunmal so passiert. Darauf bat ich den Anwalt in Revision zu gehen beim OLG. Er sagte mir, das er das schriftlich groß ausführen und das Sachverständigengutachten als Beweisantrag anführen wird. Dann habe ich etwas später Post vom OLG bekommen, das die Revision abgelenht wurde und ich somit Rechtskräftig verurteilt bin.
Ich bat darauf den Anwalt mir seine Revisiosnsbegründung zukommen zu lassen.
Dieses verweigerte er jedoch über 4 Monate lang, trotz mehrmaligem Auffordern meinerseits. Darauf bat ich das OLG mir seine Begründung in Kopie zu übersenden, Dieses bekam ich jetzt auch und musste feststellen, das er nur einen Satz geschrieben hat, nämlich: ,,Ich rüge im Namen meines Mandanten das Urteil vom Landgericht wegen Technischer Fehler neu anzusetzen". Nirgends hat er das Sachverständigengutachten erwähnt. Ich bin total entsetzt.
Ich bin nun wegen diesem Anwalt zu 15.000 Euro Strafe verdonnert wurde, bin Vorbestraft und habe meinen Job bei der Bundeswehr verloren.
Ich bin finanziell am Ende und kann mir keinen neuen Anwalt leisten.
Ich habe ja die Beweise für meine 100 prozentige Unschuld, sie wurde vom Anwalt nur nicht vorgetragen. Was gibt es nun für möglichkeiten für mich dieses Urteil im alleingang anzufechten, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen bzw. wie kann ich gegen diesen Anwalt vorgehen wegen seinem Handeln, Beweise nicht vor Gericht eingreicht zu bzw,. nicht vorgetragen zu haben?
Es muss doch möglichkeiten geben?!
Ich danke schon einmal im vorraus für Hilfreiche Anworten.