Hier einmal ein Foto vom Herd
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Deine Geschäfte sind schwebend unwirksam, d.h. solange nicht wirksam bis zur Zustimmung. Du kannst ein Gewerbe nur mit Zustimmung deiner Eltern und einer anderen Behörde (die auch dafür zustimmen muss, komme nicht auf dem Namen) anmelden.
Du kannst wenn das erledigt ist einen Antrag stellen, damit du Umsatzsteuerbefreit bist. Das geht bis zu einer bestimmten Gewinnhöhe in einem Jahr, da wirst du aber meiner Meinung nach nicht rüber kommen.
Dafür musst du aber eine Einkommensteuererklärung jedes Jahr abgeben, in der du deine Einnahmen und Ausgaben etc. angeben musst..
Das führt dann auch dazu, dass du steuern bezahlen müsstest-> Einkommensteuer