Du kannst diese Arbeit ablehnen,wenn im Vertrag nicht verankert ist,daß Gebäudeinstandhaltung zu deiner Aufgabe zählt.
" Streichen ",wie Du es erwähnst,ist Malerarbeit und zählt zu den Gebäudeinstandhaltungen.
Daß Du Sonntags zur Arbeit herangezogen werden darfst,ist durchaus berechtigt. Dabei sollte es sich aber auch um Arbeit handeln,die in Deinem Arbeitsvertrag verankert sind.
Andere Tätigkeiten sind unzulässig.