Du kannst diese Arbeit ablehnen,wenn im Vertrag nicht verankert ist,daß Gebäudeinstandhaltung zu deiner Aufgabe zählt.

" Streichen ",wie Du es erwähnst,ist Malerarbeit und zählt zu den Gebäudeinstandhaltungen.

Daß Du Sonntags zur Arbeit herangezogen werden darfst,ist durchaus berechtigt. Dabei sollte es sich aber auch um Arbeit handeln,die in Deinem Arbeitsvertrag verankert sind.

Andere Tätigkeiten sind unzulässig.

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Ignorier diese SMS!!

Keine Rechtsabteilung wird Dir sowas per SMS schicken,sondern immer schriftlich per Post.

Die SMS ist Betrug!

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Kreditkarte,als Zahlungsmittel,würde ich nur empfehlen,wenn Du eine Prepaid Kreditkarte hast,denn da weißt Du immer,was Du für einen Verfügungsrahmen hast und bekommst am Ende nicht eine horrende Rechnung von der Bank,wenn Du Einkäufe tätigst und dabei schnell den Überblick verlieren könntest.

Paypal hingegen empfiehlt sich schon eher,da hast Du entweder ein Guthaben auf Deinem Paypal-Konto oder läßt Paypal den Betrag von Deinem Konto abbuchen und bekommst zudem von Paypal sofort eine Zahlungsübersicht,wenn Du etwas gekauft hast.

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Da gibt es tatsächlich eine Möglichkeit.

Indem Du Dich mal auf Deinen faulen Hintern setzt und für die Schule lernst.

Allerdings halte ich Deine Frage für sehr unglaubwürdig. Wenn Du,wie Du selbst angibst,schon die 10.Klasse wiederholen musstest und dann in der 11. Klasse nun auch wieder sitzen bleiben solltest,frage ich mich,falls Deine Geschichte wahr sein sollte,ob Du überhaupt begriffen hast,worum es in der Schule geht.

Ich denke aber eher,daß Deine Frage ein ganz schlechter Fake ist.

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Da Du schreibst,er hat ein Einfamilienhaus mit Hofparkplatz.

Daraus ist zu ersehen,daß er ein eigenes Grundstück hat und somit damit machen kann,was er will.

Dass er den Parkplatz frei hält ist sein gutes Recht,da er auf seinem Grundstück liegt und da muss er nicht zwangsläufig parken.

Es liegt alleine in seiner Entscheidung was er damit macht.

Niemand darf ihm vorschreiben,wie er sein Grundstück zu nutzen hat.

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Du solltest eine Ratenzahlung vereinbaren und eine Kopie des Einkommensnachweises beilegen,sowie eine Kopie Deiner Kontoauszüge der letzten 3 Monate.

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Du kannst durchaus Widerspruch einlegen,allerdings bringt es Dir nichts,wenn bereits das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wurde.

Daß der Betrag so hoch ist,liegt u.a. daran,daß Dir Verzugszinsen,Berabeitungs-und Gerichtsgebühren auferlegt wurden,für die Du zusätzlich aufkommen mußt.

Du hättes gleich bezahlen sollen,so sparst Du Dir zusätzliche horrende Kosten!

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Das Passbild dient dazu,daß die Karte auch nur von Dir verwendet werden darf. Eine zusätzliche Sicherheit,sozusagen.

Du mußt es natürlich nicht in ASnspruch nehmen,aber solltest es Deiner KK mitteilen. Allerdings würde ich Dir empfehlen,es zu tun.

Wenn Du die KK nicht informierst,wirst Du zwangsläufig immer wieder darauf angeschrieben werden.

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Heute eher wohl kaum.

Wenn er es früh veschickt hätte,dann wäre es ganz sicher am selben Tag versendet worden.

Wenn er es,wie ich aus der Frage ersehen kann,am späten Nachmittag/frühen Abend aufgegeben hat,geht es erst am nächsten Tag raus.

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Nein!

Aber manche Beförderungsgesellschaften räumen ein,daß eine Monatskarte einen Tag länger genutzt werden darf.

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Erstmal gar nicht zahlen!

Auf diese Weise versuchen Betrüger an Geld zu kommen!

Sie müssen DIR erstmal beweisen,daß Du etwas in Anspruch genommen hast,was den Betrag rechtfertigt.

Falls Du nichts erworben hast,was diesem Betrag entspricht,sofort Strafanzeige,wegen Betruges erstatten!

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Das stimmt nicht.

Wenn Du in dem Betrieb,während der Probezeit entlassen wurdest,heisst es nicht,daß Du in Deinem Beruf nicht mehr arbeiten darfst.

Das heisst nur,daß der AG der Meinung war,Du würdest nicht in seinem Betrieb und seinem Betriebsklima passen. Das hat mit anderen Firmen der Berufsbranche überhaupt nichts zu tun und der AG darf Dich auch bei anderen Firmen nicht schlecht machen,sonst würde es für den AG sehr unangenehm werden.

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Dass Du Dich vortsellen mußt,ist absolut vernünftig.

Wenn sie meine Tochter wäre,würde ich sie auch nicht jedem dahergelaufenen Macho anvertrauen.

Außerdem ist es eine Frage der Höflichkeit,wenn Du Dich aus eigenem Antrieb dazu entschließen würdest,anstatt erst auffordern zu lassen.

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Du kannst Sie wegen Beleidigung anzeigen und ggf. wegen Verleumdung. Allerdings steht Aussage gegen Aussage und daher wird das nicht weiter verfolgt werden.

Wenn Du aber jemand hast,der das bezeugen kann,wird sie strafrechtlich belangt werden.

Am besten ist es,sie einfach zu ignorieren. Wenn sie merkt,daß Du ihr keinerlei Beachtung schenkst,wird sie bald aufgeben,Dich zu beleidigen.

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Das könnte daran liegen,daß Du Deine rechnung nicht bezahlt hast und deshalb nicht die volle Leistung hast.

Falls das nicht der Fall sein sollte,reboote mal Deinen Router.

Manchmal kommt es zu Rückkopplungen,was aber selten ist,und das kann den Zugang deutlich verlangsamen.

Einfach 3 Sekunden alles stromlos schalten und dann neu starten. Meistens hilft das.

Notfalls solltest Du den Speedtest auf der Homepage machen und evtl. den Tech Support kontaktieren.

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Na werde doch Sozialhilfeempfänger.

Da wird Dir das Geld nachgeworfen,brauchst nicht arbeiten und kannst lange schlafen.

Mädel,werd erwachsen!

Wenn Du in Deinem Leben was erreichen willst,mußt Du Deinen faulen Hintern hochbekommen. Das Leben schenkt Dir nichts!

Ich wage aber zu bezweifeln,dass Du es im Leben weit bringen wirst.

Wenn Du jetzt schon keinen Bock hast,wird sich das zukünftig auch nicht ändern.

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Hast Du sonst noch Wünsche?

Das Leben wird Dir nichts schenken und nur weil Du meinst:

" Ich möchte,dies und das,weil es mir so am besten gefällt ",

wird Dir im Leben nichts geschenkt.

Die Chancen Dieses Ziel zu erreichen ,sind schwindend gering.

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