Hallo, ich hab mal eine hypothetische Frage.
Eine Frau ist seit über 10 Jahren geschieden, aus der Ehe gehen 2 Kinder hervor, Kind A und Kind B. Kind B hat bereits selbst ein Kind.
Die Frau hat ein Testament aufgesetzt und möchte 100.000 Euro vererben. Kind B und der Enkel sollen dabei am meisten Erben, Kind A soll sozusagen enterbt werden.
Ist das Kind von Kind B in der gesetzlichen Erbfolge überhaupt vorgesehen? Ist es möglich, dass Kind B 50.000 erbt, Enkelkind 25.000 und Kind A nur einen Pflichtteil von den 25.000 bekommt, also 12.500€ und die restlichen 12.500 noch mit in die Erbmasse von Kind B fließen? Wäre das so machbar, oder bin ich da völlig falsch unterwegs?
Danke im Vorraus schon mal für die Antworten.