Einbruch, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung: Wie ist die Rechtslage im folgenden Szenario?
Vorab: Diese Frage dient der Romanrecherche. Ich habe natürlich nichts Dummes vor.
Angenommen ein Täter zerstört ein Fenster oder bricht eine Tür auf, betritt das entsprechende Haus aber nicht, während ein zweiter Täter, dem keine Verbindung zum ersten nachgewiesen werden kann, dort eindringt. Kann der erste dann für mehr als Sachbeschädigung belangt werden? Und ist es beim zweiten dann auch "nur" Hausfriedensbruch?
MfG Asclepius