Antwort
keine illegalen Inhalte - bitte beachten Sie mein Kommentar hierzu...
keine illegalen Inhalte - bitte beachten Sie mein Kommentar hierzu...
Sorry, aber Springmesser sind nur ab einer Klingenlänge von 8,5 cm verboten, wenn sie beidseitig angeschliffen sind, Vornherausspringer, oder wenn sie eine Bajonettklinge aufweisen...! Leute, bevor Ihr hier die Moralapostel spielt, solltet Ihr über ausreichende Sachkenntnis verfügen! Kauf Dir also ein neues Messer, es lohnt den Aufwand der Reparatur nicht.