Zum einen: Natürlich bleibt dein Kind Kirchenmitglied, auch wenn du selbst aus der Kirche austrittst. Deswegen: es wird konfirmiert - du musst es allerdings zur Konfirmation anmelden und dir die Frage gefallen lassen, warum du aus einem Verein austrittst und dann dein Kind dem selben Verein zur "Bestärkung und Bekräftigung der Taufe" (das bedeutet nämlich die Konfirmation) übergibst. Zum anderen: Die Kirchensteuer wird beim Lohnsteuerjahresausgleich vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen - d.h. es reduziert dein steuerpflichtiges Einkommen. Die Ersparnis ist also nicht so hoch, wie es scheint.
Austreten sollte man dann, wenn die Belastung durch die Kirchensteuer so hoch ist, dass sie für dich nicht tragbar ist oder wenn du mit den Zielen, Inhalten und Arbeitsweisen der evangelischen Kirche nicht einverstanden bist. Wenn man den Eindrück hat, dass die Arbeit der Kirche an sich so viel wert ist, dass man sie mit 8% der Lohnsteuer (abzgl. der späteren Steuerersparnis) fördern will, sollte man Kirchenmitglied bleiben, finde ich.