Nein, wegen Krankheit kann er Dich nicht schlechter beurteilen. ABER: Fehlzeiten, ob entschuldigt oder unentschuldigt, ob aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen, können im Rahmen der Sonstigen Leistungen ab einem bestimmten Prozentsatz (ich meine es sind 20% oder 25 %) als ungenügende Teilleistung gewertet werden. Natürlich sollte das "pädagogisch" gehandhabt werden. Darauf soll/muss ein Lehrer hinweisen, die Lehrerin hat also völlig korrekt gehandelt. Manche Schulen weisen schon in Infoblättern oder auf Weseiten darauf hin. Hier z.b. die Regelungen einer Schule in Hessen.

www.schulserver.hessen.de/frankfurt/klinger/fehlzeiten.pdf

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.