Hallo,
In der Bundesrepublik gilt die Gewaltenteilung. Die gesamte Staatsgewalt ist auf verschiede Organe verteilt. Dies wurde mit dem Grundgesetz 1949 installiert, um einen Missbrauch der Staatsgewalt beispielsweise im Sinne von Diktaturen zu vermeiden. Die Staatsgewalt verteilt sich auf die Legislative, Exekutive, Judikative. Wobei die Legislative Gesetze erlässt, die Administrative die Gesetze umsetzt und die Judikative die rechtsprechende Gewalt im Staat ausübt. Der Bundestag, Landesparlamente etc. werden in der Demokratie vom Volk gewählt und stellen ausschließlich die Legislative, die gesetzgebende Gewalt im Staat. Deshalb der Satz in Artikel 20 des Grundgesetzes: Alle Gewalt geht vom Volke aus! Wenn Ihr in der Schule mal eine Veranstaltung zu solchen Themen machen wollt, empfehle ich euch die Webseite www.archeprojekt.de und das Programm Bildung trifft Entwicklung.
BG,