Schulden vom Ehemann zahlen?

Hi! In 2 wochen werde ich heiraten, wir haben seit 5 jahren eine wundervolle Beziehung. Nur mach ich mir etwas sorgen. Folgender Fall:

Mein mann hat ca. 25 000€ schulden. (-Hat seine ex frau während der ehe ohne dass er es weiss verursacht, nur kann er dies nicht nachweisen, ich kenne ihn, ich kenne Sie, ich glaube Ihm.)

Er kommt einfach nicht aus der schuldenfalle raus! Ich habe ihm schon etwas geholfen nur muss ich sagen, ich fühle mich dumm dabei dass ich die schulden die seine ex frau verursacht hat >für ihren luxus! Bezahle. Deshalb unterlasse ich es mittlerweile.

Alleine kommt er da nicht raus weil er nie genug verdient.

Ich verdiene 2.200€ Netto von meinem Haupteinkommen. (Steuer-K:1) und bin nebenher Selbstständig wodurch ich weitere 4000€ Netto monatlich verdiene.

Wenn wir dann heiraten, wird ja berechnet wieviel geld reinfließt und rausfließt. Und auch wenn er dann nur 1000 verdient, muss ich dann für die schulden aufkommen? D.h. monatl einkommen geneinsam bei 7200€ dann wollen die doch das geld?! Nur möchte ich das nicht bezahlen weil ich hart aber knallhart gearbeitet habe und auf vieles verzichtet habe um heute so gut zu verdienen. Ich habe gekämpft und es geschafft und soll Ihren luxus bezahlen? Kann ich nicht machen.

Muss ich aber? Müssen wir dann auch unterhalt für seine Tochter zahlen? ( Jugendamt zahlt momentan) -dann müsste ich ja auch noch unterhalt zahlen! Für ein kind das nicht meins ist!

Hoffe konnte erklären was ich meine. Muss ich das alles bezahlen dann? Weil wir dann "Wir" sind wenn wir heiraten?

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Nicht nur Ehevertrag, sondern auf keinen Fall Gütergemeinschaft, sondern -trennung vereinbaren

Aber auch ohne Ehevertrag heiratet man die Schulden nicht mit. Jeder Ehegatte behält seine Vermögensposten, sei es Aktivvermögen, seien es Verbindlichkeiten. Es darf nur nie der Fehler gemacht werden, wenn die Schulden von einer Bank herrühren sollten, während der Ehe dem Drängen der Bank nachzugeben, für eine Darlehensverlängerung den anderen Gatten mit ins Boot zu nehmen. Eine derartige Mitverpflichtung auch für alte Schulden wäre unnötig, würde aber den neuen Mitschuldner schwer belasten ohne Chance auf Entkommen.

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