Malen, basteln, spielen.....

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§ 4 Arbeitszeitgesetz Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

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http://www.din-5008-richtlinien.de/

DIN 5008 hat etwas mit Word zu tun. Wie schreibt man Briefe "richtig" (wie viele Leerzeichen, wie werden Adressen geschrieben etc), wie werden Wörter "richtig abgekürzt etc. schau dir einfach mal den Link an, da findest du die aktuellen Regelungen zu DIN 5008.

VG

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