Hallo zusammen,

Laut BMVI

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

darf mit 

Klasse AM

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds)

neben zweirädrigen auch dreirädrig gefahren werden! 

Und zwar:

Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit

• bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und

• Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder

von nicht mehr als 500 cm3 (bei Selbstzündungsmotoren) und

• einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und

• einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und

• höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz

Wenn die unten stehende Regelung eingeführt wird, können demnach alle APE 50 mit 15 Jahren und der Führerscheinklasse AM gefahren werden. 

Weiterhin gibt es das Modell Ape Classic mit dem Diesel (Selbstzünder Motor) und 435 ccm und 45 km/h Max. 

Auch die dürfte dann mit Klasse AM gefahren werden.

Auch der Dieselmotor der APE TM hat weniger als 500 ccm. Dieser müsste aber vermutlich von 65km/h auf 45/km/h gedrosselt werden. Nur die APE TM hat zwei (erlaubte) Sitze.

Hinweis: nach der aktuellen Ausgabe des „Motorradfahrer“ wird der zunächst in Thüringen, Sachsen und Sachsen Anhalt eingeführte Modell-Versuch ab 2019 auf das ganze Bundesgebiet ausgedehnt und die Führerscheinklasse AM darf dann überall mit 15 Jahren erworben werden. Die Zeitschrift „Motorrad Fahrer“ beruft sich dabei auf die Ergebnisse der Verkehrsministerkonferenz im Herbst 2018.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

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