Da der Kumpel Angeklagter ist, steht er nicht unter Eid. Beeidet werden können nur Zeugen und Sachverständige. Als Angeklagter hat er das Recht zu Schweigen. Er darf auch lügen, wenn er niemanden anderen damit einer Straftat bezichtigt.
Hier hätte es wohl keine Anklage gegeben, wenn die Patrone nicht unter das Waffengesetz fällt. Wenn er aussagt, dass er die Patrone von jemanden anderem bekommen hat, bekommt der andere auch ein Strafverfahren. Wenn er zu seiner Bezugsquelle schweigt, sagt er nicht vollumfänglich aus, und dann wird das als Strafschärfungsgrund gegen ihn ausgelegt.
Hier sollte er die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.
Dr. Matthias Losert, Rechtsanwalt
Fischerinsel 4, 10179 Berlin
Fernruf: 030-250 121 25, Mobil: 0179-537 98 71