Da der Kumpel Angeklagter ist, steht er nicht unter Eid. Beeidet werden können nur Zeugen und Sachverständige. Als Angeklagter hat er das Recht zu Schweigen. Er darf auch lügen, wenn er niemanden anderen damit einer Straftat bezichtigt.

Hier hätte es wohl keine Anklage gegeben, wenn die Patrone nicht unter das Waffengesetz fällt. Wenn er aussagt, dass er die Patrone von jemanden anderem bekommen hat, bekommt der andere auch ein Strafverfahren. Wenn er zu seiner Bezugsquelle schweigt, sagt er nicht vollumfänglich aus, und dann wird das als Strafschärfungsgrund gegen ihn ausgelegt.

Hier sollte er die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.

Dr. Matthias Losert, Rechtsanwalt

Fischerinsel 4, 10179 Berlin

Fernruf: 030-250 121 25, Mobil: 0179-537 98 71

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Ein Pflichtverteidiger wird nur beigeordnet, wenn eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr droht,

Sie werden dann vom Gericht angeschrieben, und können einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Gerne können Sie mich als Pflichtverteidiger benennen, ich arbeite bundesweit im Strafrecht.

Dr. Matthias Losert

Rechtsanwalt

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Wenn Ihnen jemand gefälschte Schuhe verkauft hat, und behauptet, diese waren echt, stellt das ein klassischer Betrug dar. Daher können Sie Ihn bei der Polizei anzeigen. Das sollten Sie auch tun, denn die Polizei kann über die Überweisungsdaten die Identität des Täters herausfinden.

Dr. Matthias Losert

Rechtsanwalt

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Fernruf: 030-250 121 25

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In dieser Sache kann ich eine kostenlose telefonische Erstberatung anbieten, einfach anrufen. Ich habe in meinen acht Jahren als Rechtsanwalt ca. 100 Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian bearbeitet, und in keinem Fall wurde der Anspruch eingeklagt.

Dr. Matthias Losert

Rechtsanwalt

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030-250 121 25

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In diesem Fall kann ich Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung erteilen. Vorab kann ich Ihnen raten, die geforderte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben und auch kein Geld zu bezahlen. Rufen Sie mich wegen der telefonischen Erstberatung einfach an.

Viele Grüße,

Dr. Matthias Losert

Rechtsanwalt

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Der Betrag kann durchaus auch vor Gericht durchgesetzt werden. Allerdings habe ich ich als Anwalt sicherlich schon über 50 Abmahnungen von der Kanzlei Daniel Sebastian bearbeitet, und in keinem Fall wurden die Ansprüche eingeklagt.

Bei einer Abmahnung biete ich eine kostenlose Erstberatung an:

Dr. Matthias Losert
Rechtsanwalt

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Wenn Sie hier sich den Film angeschaut haben, haben Sie ihn während dieser 5 Sekunden auch gleichtzeitig heruntergeladen. Damit liegt ein unerlaubtes Filesharing vor. Wenn Sie hier eine Abmahnung bekommen sollen, können Sie mich gerne für eine kostenlose Erstberatung kontaktieren:

Dr. Matthias Losert
Rechtsanwalt

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Mobil:            0179-537 98 71

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Es muss auf die Abmahnung von Waldorf Frommer auf jeden Fall reagiert werden und insbesondere die modifizierte Unterlassungserklärung abgeben werden. Ansonsten könnte eine einstweilige Verfügung beantragt werden, was sehr teuer werden kann. 

Ich biete bei Abmahnungen eine kostenlose telefonische Erstberatung an:

Dr. Matthias Losert
Rechtsanwalt

Fischerinsel 4
10179 Berlin
Fernruf:        030-250 121 25
Mobil:            0179-537 98 71

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Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing (Tauschbörsennutzung) bekommen haben, kann ich Sie gerne zum Pauschalpreis von 150,00 EUR vertreten. Ich habe schon Abmahnungen wegen Filesharings von sehr vielen Abmahnkanzleien bearbeitet, namentlich Sasse, Waldorf Frommer, Rasch, U+C, rka und Daniel Sebastian bearbeitet.

Bei ca. 300 von mir bearbeiteten Abmahnungen sind nur 7 in das Klageverfahren übergegangen. Deshalb kann ich meinen Mandanten empfehlen, an die Abmahnkanzleien überhaupt keine Zahlung zu leisten.

Ich biete eine kostenlose telefonischer Erstberatung, einfach anrufen.

Dr. Matthias Losert Rechtsanwalt Fischerinsel 4 10179 Berlin

Fernruf: 030-250 121 25 Mobil: 0179-537 98 71 post@matthias-losert.de

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ja, ich würde da zu einem anwalt gehen..denn waldorf frommer erhebt in vielen fällen keine klage, wenn sie sehen, dass ein spezialisierter anwalt beauftragt worden ist..google mal Rechtsanwalt Dr. Losert, da finden sich weitere Infos..

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Ich arbeite als Anwalt schon seit dem Jahre 2010 auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen. Bei ca. 300 von mir bearbeiteten Abmahnungen wurden nur ca. 7 Klagen erhoben. Wenn Waldorf Frommer sieht, dass ein spezialiserter Anwalt beauftragt ist, klagen die nur in sehr wenigen Fällen..googel einfach mal Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert, auf meiner Seite finden sich weitere Infos..

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Von Rechtsanwalt Daniel Sebastian habe ich sicher schon 30 Abmahnungen als Anwalt bearbeitet. Wenn ein Anwalt eingeschaltet ist, verfolgt er den Fall als nicht weiter, meiner Erfahrung nach. Die Staatsanwaltschaft wurde noch nie eingeschaltet..

Mehr Infos gibt es hier:

http://www.matthias-losert.de/abmahnung-was-tun/

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Wenn ein spezialisierter Anwalt beauftragt worden ist, verfolgen die Abmahnkanzleien den Fall meistens nicht weiter.

Bei ca. 300 von mir bearbeiteten Abmahnungen sind nur 7 in das Klageverfahren übergegangen. Deshalb kann ich meinen Mandanten empfehlen, an die Abmahnkanzleien überhaupt keine Zahlung zu leisten.

Mehr Infos gibt es hier:

http://www.matthias-losert.de/abmahnung-was-tun/

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Wenn ein spezialiserter Anwalt beauftragt worden ist, verfolgen die Abmahnkanzleien den Fall meistens nicht weiter. Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing (Tauschbörsennutzung) bekommen haben, kann ich Sie gerne zum Pauschalpreis von 150,00 EUR vertreten. Ich habe schon Abmahnungen wegen Filesharings von sehr vielen Abmahnkanzleien bearbeitet, namentlich Sasse, Waldorf Frommer, Rasch, U+C, rka und Daniel Sebastian bearbeitet.

Bei ca. 300 von mir bearbeiteten Abmahnungen sind nur 7 in das Klageverfahren übergegangen. Deshalb kann ich meinen Mandanten empfehlen, an die Abmahnkanzleien überhaupt keine Zahlung zu leisten.

Mehr Infos gibt es hier:

http://www.matthias-losert.de/abmahnung-was-tun/

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