Nicht bezahlen und evtl. einen Anwalt einschalten, mit einem kurzem Brief hat sich das spätestens erledigt.

Sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein würde ich es wahrscheinlich einfach ignorieren.

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Das müsst Ihr im Endeffekt unter euch klären.

Das das bei Vereinen usw so kompliziert ist liegt an der Gesetzgebung und den jeweiligen Satzungen der Vereine.

Trotz allem ein paar Tipps:

ALLES schriftlich festhalten, im Idealfall per Unterschrift oder zB Quittungen

im 4-Augen Prinzip arbeiten, sich einen Kassenprüfer suchen der regelmäßig alle "Bewegungen" gegnzeichnet

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Sollte man in dieser Situation den Arbeitgeber informieren oder eine Anzeige machen?

Ein guter Freund von mir ist bei einem großen bekannten Verlag im Bereich des Vertriebs als Zusteller auf geringfügiger Basis beschäftigt. Er ist dort nun schon seit fast 4 Jahren beschäftigt.

Er erfuhr nun, dass an den Häuser geklingelt wird und dass dann Lügen über ihn erzählt werden. Es wurde erzählt, dass er nur Schwachsinn und Quatsch erzählt. Außerdem wurden einigen Leuten lügen aufgetischt (wie z. B. dass er Frauen sexuell belästigt und dass er schwer kriminell sei und vorbestraft ist usw...).

Das ist erstens sehr geschäftsschädigend für den Arbeitgeber bzw. für den Verlag und zweitens wird mein Freund dadurch geschädigt und ihm entstehen erhebliche Nachteile. Wäre es in so einem Fall wichtig, den Arbeitgeber zu informieren?

Laut einer Personenbeschreibung ist er sich sehr sicher, dass einer seiner Eltern beziehungsweise eine andere Person dahintersteckt. Er hat zu diesem Elternteil keinen Kontakt, wurde in seiner Kindheit schwer misshandelt und in dem Fall geht es auch um finanzielle Belange (Unterhaltszahlungen usw...). So wie es aussieht wurde jemand beauftragt, dies zu unternehmen, um eben meinen Freund zu schädigen.

Es grenzt in dem Fall schon an einem Verbrechen. Es wurde von diesem Elternteil bereits sogar eine Generalvollmacht gefälscht, um an medizinische Unterlagen zu kommen und um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Das Problem ist, dass dieser Elternteil meines Freundes im gehobenen Dienst (Polizei) arbeitet und an vertrauliche Details kommt.

Was kann man in einem so schweren Fall tun?

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Anzeige erstatten, sollte das geschriebene so stattgefunden haben grenzt das nicht an eine Straftat sondern ist eine.

Im Idealfall in eine Polizeiinspektion gehen mit welcher der "problematische" Elternteil keine Beziehungen hat. Sollte dieser Einflussnahme nehmen wollen oder "vertrauliche Details" unbefugt abfragen drohen zusätzliche disziplinarrechtliche Folgen.

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Da bei Krediten bereits jetzt fast die gesamten Kosten auf Risikozuschlägen basiert, wird daraus wohl leider nichts. ;-)

Bei einwandfreier Bonität sind bereits jetzt einige Minuszinsangebote auf dem Markt. Alle jedoch sehr beschränkt (z.B. in Summe und Anzahl der Kredite) und mit Verkauf der Daten an Dritte verbunden (wer Werbung mag).

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Nein - keine Sorge

Theoretisch sind zwar Fahrverbote möglich, ohne direkt 20+ km/h zu schnell zu fahren (aufgrund der "Wiederholungen"), jedoch bei "nur" 4-5 km/h kann ich mir das nicht vorstellen.

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Guthabenkonten sind im Regelfall relativ teuer, leider aber auch (oft) Gerechtfertigt.

Gerade bei Konten wo evtl Pfändungen zu erwarten sind oder schon bestehen ist der Aufwand sehr hoch.

(bei Pfändungen muss z.B. zusätzlich zur normalen Kontoführung immer der aktuelle Freibetrag errechnet werden, dabei muss Kindergeld beachtet werden, wann was aufs Konto eingegangen ist usw usw)

Dazu sagen lässt sich aber, das kein Kunde mehr verpflichtet ist sein Konto bei einer bestimmten Bank zu führen. Mittlerweile ist JEDE Bank dazu verpflichtet ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen.

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Entweder Brief oder ein entsprechender Hinweis auf dem Kontoauszug, aber ja eine Benachrichtigung bekommen Sie in jedem Fall.

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Bei jedem Konto/Depot usw. das auf den kleinen laufen soll müssen die Eltern als Erziehungsberechtigte unterschreiben, ohne geht das leider nicht.

Ansonsten kann ich nur Empfehlen eine Beratung bei der Bank einzuholen. Im Anlagebereich gibt es zig Möglichkeiten, gerade auf so eine lange Zeit gibt es da gute Angebote.

Welche Bank möchte ich jetzt keine Empfehlung abgeben, gibt überall gute und schlechte Berater. Vor Beratungen am Schalter kann ich jedoch nur abraten, ein gescheites Beratungsgespräch gehört da schon dazu.

Eine direkte Empfehlung für eine Anlageklasse ist ohne Ihre und die Einstellung der Eltern zu Verfügbarkeit, Risko, Wunschrendite usw leider nicht möglich.

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Mit dem beistehenden Link wird das Online-Banking nur beantragt.

Per Post sollte dann ein Vertrag und entsprechende Zugangsdaten kommen, sobald der Vertrag unterschrieben bei der Bank wieder eingeht wird der Zugang freigeschalten.

Eine reine Online Beantragung und Freischaltung ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. (Video-Ident und ähnliches bieten lange noch nicht alle Banken an)

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Alle Banken MÜSSEN ein Konto eröffnen.

Verlangen Sie ein Basiskonto nach dem ZKG (Zahlungskontengesetzt) dieses darf KEINE Bank in Deutschland ablehnen.

Sollten Sie trotzdem ein nein hören, weisen Sie daraufhin Beschwerde bei der Bafin einzulegen. (kommt der Bank sehr teuer)

In den wenigen Gründen in denen ein Konto nach dem ZKG wirksam abgelehnt werden kann, muss diese Absage schriftlich erfolgen.

Anbei der Link zur entsprechenden Info der Bafin (Staatliche Aufsichtsbehörde der deutschen Banken)

https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Basiskonto/basiskonto_node.html

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Eine beleghafte Überweisung braucht einen Werktag nach Einwurf im Briefkasten für die Bearbeitung bei Ihnen, am nächsten Werktag dann beim Empfänger.

Als max. 3 Werktage, je nach dem ob man während der Geschäftszeit einwirft oder danach.

(Bei einigen Häusern werden in der früh eingeworfene Überweisungen bereits am selben Tag bearbeitet, ist der Empfänger bei der selben Bankengruppe erfolgt die Gutschrift noch am selben Tag :-) )

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Als Azubi ist das immer schwierig.

Voraussetzung wäre (zumindest in den Banken wo ich die Vorgänge kenne) das der Kredit bis Ende der Ausbildung abgezahlt ist, oder bereits eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers vorliegt, das er Sie nach der Ausbildung auch weiter beschäftigt, sprich Ihr Einkommen ist gesichert.

Ansonsten geht das nur zB mit einer Bürgschaft der Eltern oder ähnliches ... die meisten Banken nehmen jedoch bei Privatkrediten keine Bürgschaften mehr an, da der Aufwand mittlerweile zu hoch ist. Auch das neue Auto als Sicherheit anzugeben wird in den meisten Geldhäusern nicht mehr gemacht.

Tipp: Reden Sie mit Ihren Eltern, nicht nur haben diese bessere Chancen einen Kredit gewährt zu bekommen, zu 90 % werden Ihre Eltern auch bessere Angebote bekommen.

Als zweiter Tipp: Die Autohändler selbst haben oft viel geringere Hürden für die Kreditvergabe ;-)

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Hört sich leider ein bisschen danach an als würde in irgendeiner Auskunftei (zB Schufa, Infoscore) ein negativer Eintrag vorliegen.

Könnte zmd ein Grund sein, welcher es ist vllt. am besten direkt mit Netflix klären.

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Einfach so einziehen geht nicht, aber sollte man darauf nicht reagieren holt sich die Spk einen "vollstreckbaren Titel" also eine Pfändung mehr auf dem Konto.

Sollte eine Ratenzahlung möglich sein wird die Bank zu 90 % darauf eingehen (vorausgesetzt man hält sich dran). Einfacher Grund, einen Titel holen, eine Pfändung erwirken usw ist viel Arbeit.

Kleiner Tipp bzgl. der Ratenzahlung, suchen Sie das Gespräch mit dem für Sie zuständigen Mitarbeiter, lässt sich pers. sicher erklären und eine Lösung finden.

Für weitere Fragen können Sie gerne auf mich zukommen.

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Auto behalten

Behalten und einen vernünftigen Kredit holen ... 18 % ist teurer als die meisten Dispozinsen.

Bei aktueller Lage ist mit einwandfreier Bonität leicht 4%, teils weniger drin.

Selbst bei schlechter Bonität kann man noch unter 10% erwarten. Keine Ahnung wie man auf die Idee kommt einen Kredit mit 18% Zinsen abzuschließen ...

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Die Kontoführende Bank ist verpflichtet innerhalb von vier Werktagen die Umstellung auf die Reihe zu bekommen.

Ob natürlich vllt. schon der Freibetrag aufgebraucht ist kann ich nicht beurteilen.

Bei P-Konten steht jeden Monat ein individueller Freibetrag zur Verfügung, sobald man diesen verbraucht hat spielt es keine Rolle mehr wie viel Geld auf dem Konto ist, dieses gehört jetzt den Gläubigern. (zumindest vereinfacht erklärt)

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Konkretisiere doch deine Frage noch ein bisschen, einfach so "rausrücken" tut nämlich keine Bank in Deutschland.

Falls du Infos für den ungünstigen Fall einer Pfändung brauchst kannst du gern nochmal nachfragen.

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