Du hast alles richtig gemacht.
Dein Vordermann war vielleicht Fahranfänger oder Senior, wohl zumindest etwas unsicher im Fahrverhalten. Kommt halt vor und ist auch nicht direkt ein Fehler.
Der Motorradfahrer hatte absolut keinen Grund, sich aufzuregen. Auch wenn er bereits grün hat, hat er die Pflicht, euch das Räumen der Kreuzung zu ermöglichen.
Das ist in zahlreichen "Kreuzungsräumer"-Urteilen so bestätigt worden. Hier nur ein Beispiel. Im Falle eines Unfalls wäre der Motorradfahrer der Hauptschuldige.
Es gibt auch einen entsprechenden OWi-Tatbestand.
TBNR: 101042: Sie fuhren in den Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich *) ein, ohne dem dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen.
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
30€ (mit Unfall: TBNR 101043 / 35€)
In der Fahrschule habe ich zumindest gelernt, dass man als links abbieger vorfährt und eben wartet bis man fahren kann.
Genau so ist es richtig.
Die Vorschrift nach § 11 Abs. 1, 3 StVO betrifft Fälle, in denen nahezu sicher ist, dass man die Kreuzung nicht rechtzeitig räumen können wird, also z.B. bei einem echten Stau.
Beim Abbiegen dagegen ist ja in der Regel damit zu rechnen, dass man spätestens bei Rot des Gegenverkehrs die Kreuzung räumen kann. Daher besteht in dem Fall kein Einfahrverbot nach § 11.